Erster Bürgermeister Stamm informiert über den Eingang des Antrags einer Fraktion, den an zweiter Stelle der öffentlichen Tagesordnung stehenden Punkt „Marktsatzung; Neuerlass“, abzusetzen. Herr Stamm verweist auf den bisherigen Usus, im Fall eines Absetzungsantrags diesem stattzugeben und kündigt an, in vorliegendem Fall ebenso verfahren zu wollen. Er fragt an, ob das Gremium mit der Vorgehensweise einverstanden sei. Einwände gegen die Absetzung des Tagesordnungspunktes werden gremiumsseits nicht erhoben. Somit wird dieser konkludent von der Tagesordnung abgesetzt.