Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Die städtische Volkshochschule Marktheidenfeld plant zum Herbstsemester 2023/2024 eine Anpassung der Gebühren. Dabei wird mit Augenmaß vorgegangen. Denn: Volkshochschulen handeln nicht gewinnorientiert. Es soll nach Möglichkeit kostendeckend gearbeitet und in diesem Rahmen den Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein vielfältiges Bildungsangebot ermöglicht werden. Die Gebühren bleiben auch weiterhin moderat, sozialverträglich und im Vergleich zu Nachbar-Volkshochschulen im unteren Bereich.

 

Gebühren werden immer pro 90 Minuten – Doppelstunde – berechnet. Die Grundgebühren sind dabei die Gebühren für regelmäßig stattfindende Kurse in den verschiedenen Fachbereichen, die also mindestens vier regelmäßige Termine haben und wiederkehrend sind.

 

Begründung für die Anpassung der Grundgebühr:

·         Inflation: 8 % im Jahr 2022 und derzeit geschätzt 7 % für das Jahr 2023 (Zahlen: DESTATIS.de)

·         Steigende Kosten: Strom, Heizung, Personal (TVöD Gehaltsanpassung)

·         Anstehende Kosten für Instandhaltungsarbeiten/Renovierungen: Schlüsselanlage, Fassade, Sanitäranlagen, Heizung, Verkabelung des Gebäudes

·         Anpassung des Grundhonorars

·         Annäherung an die Gebührenstruktur der Volkshochschulen im Umkreis – die vhs Marktheidenfeld ist bislang deutlich günstiger

 

Die Gefahr, dass durch die Anpassung eine Sozialverträglichkeit nicht mehr gewährleistet werden kann, wird mit folgenden Punkten entgegengewirkt:

·         Erweiterung und Erhöhung der Nachlässe für Personenkreise aus prekären Verhältnissen

·         Geplante Akquise von Drittmittelförderung für finanziell schwache Personenkreise (talentcampus, AZAV)

 

Gebührenstruktur bei Einzelveranstaltungen:

·         Einzelveranstaltungen in Kooperation mit dem Klinikum MSP oder Universitätsbund sind gebührenfrei

·         Einzelveranstaltungen mit Referierenden, die ein Honorar erheben, sind meist nicht kostendeckend

·         Die Gebühren sollen sozialverträglich sein und Einzelveranstaltungen auch mit wenigen Teilnehmenden (Minimum 10-15 für gebührenpflichtige Vorträge) stattfinden können

·         Mitglieder des Fördervereins können weiterhin an Vorträgen gebührenfrei teilnehmen (ein Großteil der Teilnehmenden ist Mitglied im Förderverein)

 

Folgende Gebührenanpassungen werden vorgeschlagen:

·         Im Bereich Gesundheitswesen steigt die Gebühr je Doppelstunde von 6,00 € auf 7,00 €

·         Im Bereich Kunst/Handwerk/Tanz sowie im Bereich junge vhs steigt die Gebühr von 6,50 € auf 7,50 €

·         Im Sprachbereich wird für Kurse bis sechs Teilnehmenden 11,00 € für die Doppelstunde verlangt, ab sieben Teilnehmenden 7,50 €

·         Im Bereich Beruf steigt die Gebühr pro Doppelstunden von 9,00 € auf 9,50 €

·         Individuelle Anpassungen bei Einzelveranstaltungen, Sonderveranstaltungen und im beruflichen Bereich

 

Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen angepasst werden.

 

In Ergänzung des Vorlagentextes berichtet Frau Banuelos, sie wolle beispielsweise mit Fitnessstudios, dem TVM, dem DAV oder anderen Vereinen ins Gespräch kommen, um durch Kooperationen mit den Vereinen mehr Menschen anzusprechen.

Das Gremium erörtert kurz den Sachverhalt.


Beschluss:

 

Die Gebührenstruktur wird ab dem kommenden Herbst-/Wintersemester, also ab September 2023, von der städtischen Volkhochschule Marktheidenfeld wie vorgeschlagen festgelegt. Auf Sozialverträglichkeit wird hierbei besonderer Wert gelegt.