Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2

(Bei Behandlung des Tagesorndungspunkts ist Landschaftsarchitekt Markus Fleckenstein anwesend.)

 

Der Stadtrat der Stadt Marktheidenfeld hat in der Sitzung vom 27.01.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Baumhofstraße 40“, 1. Änderung und Erweiterung, beschlossen.

 

Vorgesehen ist eine gewerbebauliche Weiterentwicklung im südlichen Bereich des Planungsgebietes. Die Höhenbeschränkung für bauliche Anlagen im Bereich der Baumhofstraße wird auch weiterhin beibehalten, um unzumutbare Verschattungen der nördlich gelegenen Wohnbebauung auch künftig vorzubeugen. Die verkehrliche und versorgungstechnische Erschließung erfolgt ebenso weiter über die Hans-Wilhelm-Renkhoff-Straße, um Mehrbelastungen und Störwirkungen für die Anwohner zu vermeiden. Die Erschließungsstraße soll im Bereich eines bereits bestehenden Feldwirtschaftsweges etwa 70 m nach Südosten erweitert werden, um auch die Gewerbegebietsteilräume GE 3 und GE 4 erschließen zu können.

Um künftig Parkierungsanlagen flächensparender auszuführen, jedoch gleichzeitig dem Stellplatzbedarf nachzukommen, sind eine Grundflächenbegrenzung für PKW-Stellplätze sowie ein- und mehrgeschossige Parkanlagen im Plangebiet vorgesehen. Darüber hinaus soll einer zwar bedarfsgerechten, jedoch umwelt-, arten- und insektenfreundlichen Beleuchtung Rechnung getragen werden.

 

Der Geltungsbereich soll nun in östliche Richtung erweitert werden. Neben zusätzlichen gewerbebaulichen Entwicklungsflächen im direkten Anschluss an das bestehende Betriebsgebäude in südlicher Richtung soll ein Mitarbeiterpark auf privaten Grünflächen entstehen. Die ursprünglich vorgesehene Ausgleichsfläche A 1 wurde aufgrund des zwischenzeitlich eingeleiteten Änderungsverfahrens nicht ausgeführt, um ein abschließendes nachhaltiges Flächenkonzept entwickeln zu können. Es sind hierfür umfassende Ergänzungen der grünordnerischen wie naturschutzfachlichen Planinhalte vorgesehen. Die künftig zu Kompensationszwecken vorgesehenen Grundstücke stehen bereits überwiegend im Eigentum der Stadt Marktheidenfeld.

Die Heckenstrukturen und der Streuobstbestand sollen als wertvolle Lebensräume und örtliche Kulturlandschaft erhalten bleiben.

 

Darüber hinaus ist die Drosselung des zusätzlich anfallenden Niederschlagswassers durch Dachbegrünungsmaßnahmen und eine zusätzliche Regenwasserrückhaltung eingeplant, um einen örtlichen Beitrag zur Starkregen- und Hochwasservorsorge zu leisten und den natürlichen Vorfluter und landschaftlichen Wasserhaushalt sowie das öffentlichen Kanalsystem zu entlasten.

Zudem sollen regenerative Energien auf Dach- und Parkplatzflächen genutzt werden und zu mindestens 50 % mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden.

 

Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 4,94 ha. Der räumliche Geltungsbereich der ursprünglichen Planfassung wird durch die vorliegende Bebauungsplanänderung bzw. -erweiterung vollständig überlagert.

 

Der Geltungsbereich umfasst künftig folgende Flurstücke der Gemarkung Marktheidenfeld:

4380 – Teilfläche, 4451/1 – Teilfläche, 4328 - Teilfläche, 4471/1, 4471, 4365, 4366, 4367, 4368, 4368/1, 4371, 4370, 4355, 4356, 4357, 4358, 4359, 4360, 4318, 4322, 4323, 4325 und 4326.

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan wird im Regelverfahren einschließlich Umweltprüfung und unter Anwendung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung geändert. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

 

Herr Fleckenstein vom Büro für Landschaftsplanung und Stadtplanung aus Lohr stellt die Bebauungsplanänderung im Detail anhand einer Präsentation vor und steht für die Fragen des Gremiums zur Verfügung.

 

Fragen werden durch das Gremium insbesondere zu den Themen „Nähe zum Naturschutzgebiet“, „Dachbegrünung“, „Photovoltaik auf den Gebäudedächern“, „Regenwasser-Rückhaltung“, „Erhalt der vorhandenen Heckenstrukturen“, „Pflege der Ausgleichsflächen und Kostentragung hierfür“, „Auswirkung der geplanten Eingriffe auf die vorhandenen geschützten Tierarten“, „Verkehrssituation und -anbindung“ und „künftige Mitarbeiterzahl“ gestellt und durch Herrn Fleckenstein detailliert beantwortet.


Beschluss:

 

1.       Dem Vorentwurf wird einschließlich Begründung mit Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung in der vorgestellten Form zugestimmt.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.