(Bei Behandlung des Tagesorndungspunkts ist Landschaftsarchitekt Markus Fleckenstein anwesend.)
Der Stadtrat der Stadt Marktheidenfeld hat in der Sitzung
vom 27.01.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Baumhofstraße 40“, 1. Änderung
und Erweiterung, beschlossen.
Vorgesehen ist eine gewerbebauliche Weiterentwicklung im südlichen Bereich des Planungsgebietes. Die Höhenbeschränkung für bauliche Anlagen im Bereich der Baumhofstraße wird auch weiterhin beibehalten, um unzumutbare Verschattungen der nördlich gelegenen Wohnbebauung auch künftig vorzubeugen. Die verkehrliche und versorgungstechnische Erschließung erfolgt ebenso weiter über die Hans-Wilhelm-Renkhoff-Straße, um Mehrbelastungen und Störwirkungen für die Anwohner zu vermeiden. Die Erschließungsstraße soll im Bereich eines bereits bestehenden Feldwirtschaftsweges etwa 70 m nach Südosten erweitert werden, um auch die Gewerbegebietsteilräume GE 3 und GE 4 erschließen zu können.
Um künftig Parkierungsanlagen flächensparender auszuführen,
jedoch gleichzeitig dem Stellplatzbedarf nachzukommen, sind eine
Grundflächenbegrenzung für PKW-Stellplätze sowie ein- und mehrgeschossige
Parkanlagen im Plangebiet vorgesehen. Darüber hinaus soll einer zwar
bedarfsgerechten, jedoch umwelt-, arten- und insektenfreundlichen Beleuchtung
Rechnung getragen werden.
Der Geltungsbereich soll nun in östliche Richtung erweitert
werden. Neben zusätzlichen gewerbebaulichen Entwicklungsflächen im direkten
Anschluss an das bestehende Betriebsgebäude in südlicher Richtung soll ein
Mitarbeiterpark auf privaten Grünflächen entstehen. Die ursprünglich
vorgesehene Ausgleichsfläche A 1 wurde aufgrund des zwischenzeitlich
eingeleiteten Änderungsverfahrens nicht ausgeführt, um ein abschließendes
nachhaltiges Flächenkonzept entwickeln zu können. Es sind hierfür umfassende
Ergänzungen der grünordnerischen wie naturschutzfachlichen Planinhalte
vorgesehen. Die künftig zu Kompensationszwecken vorgesehenen Grundstücke stehen
bereits überwiegend im Eigentum der Stadt Marktheidenfeld.
Die Heckenstrukturen und der Streuobstbestand sollen als
wertvolle Lebensräume und örtliche Kulturlandschaft erhalten bleiben.
Darüber hinaus ist die Drosselung des zusätzlich anfallenden
Niederschlagswassers durch Dachbegrünungsmaßnahmen und eine zusätzliche Regenwasserrückhaltung
eingeplant, um einen örtlichen Beitrag zur Starkregen- und Hochwasservorsorge
zu leisten und den natürlichen Vorfluter und landschaftlichen Wasserhaushalt
sowie das öffentlichen Kanalsystem zu entlasten.
Zudem sollen regenerative Energien auf Dach- und
Parkplatzflächen genutzt werden und zu mindestens 50 % mit Photovoltaikmodulen
ausgestattet werden.
Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 4,94 ha. Der räumliche Geltungsbereich der ursprünglichen Planfassung wird durch die vorliegende Bebauungsplanänderung bzw. -erweiterung vollständig überlagert.
Der Geltungsbereich umfasst künftig folgende Flurstücke der
Gemarkung Marktheidenfeld:
4380 – Teilfläche, 4451/1 – Teilfläche, 4328 - Teilfläche, 4471/1, 4471, 4365, 4366, 4367, 4368, 4368/1, 4371, 4370, 4355, 4356, 4357, 4358, 4359, 4360, 4318, 4322, 4323, 4325 und 4326.
Der rechtskräftige Bebauungsplan wird im Regelverfahren
einschließlich Umweltprüfung und unter Anwendung der naturschutzfachlichen
Eingriffsregelung geändert. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht
erforderlich.
Herr Fleckenstein vom Büro für Landschaftsplanung und Stadtplanung aus Lohr stellt die Bebauungsplanänderung im Detail anhand einer Präsentation vor und steht für die Fragen des Gremiums zur Verfügung.
Fragen werden durch das Gremium insbesondere zu den Themen „Nähe zum Naturschutzgebiet“, „Dachbegrünung“, „Photovoltaik auf den Gebäudedächern“, „Regenwasser-Rückhaltung“, „Erhalt der vorhandenen Heckenstrukturen“, „Pflege der Ausgleichsflächen und Kostentragung hierfür“, „Auswirkung der geplanten Eingriffe auf die vorhandenen geschützten Tierarten“, „Verkehrssituation und -anbindung“ und „künftige Mitarbeiterzahl“ gestellt und durch Herrn Fleckenstein detailliert beantwortet.
Beschluss:
1. Dem Vorentwurf wird einschließlich
Begründung mit Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung in
der vorgestellten Form zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.