Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Der Neubau des Bürgerhauses in Michelrieth wird als Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekt zur Umsetzung des ELER-Programms 2014 bis 2020 in Bayern im Bereich Dorferneuerung/Lokale Basisdienstleistungen mit 844.538,87 € gefördert.

 

Das Gebäude darf nach den Richtlinien des ELER-Programms nicht kommerziell genutzt werden und es dürfen mit dem Gebäude keine Mieteinnahmen oder Gewinne erzielt werden. Die laufenden Kosten wie Betriebskosten, Hausmeisterkosten, Abschreibung und Wartungskosten usw. können im Rahmen eines Nutzungsentgeltes erhoben werden. Verbrauchsgebühren für Strom, Wasser, Heizung usw. werden zusätzlich abgerechnet. Die Stadt ist als Eigentümerin dafür verantwortlich, dass die Förderrichtlinien eingehalten werden.

 

Die Nutzung des Bürgerhauses Michelrieth wurde abrechnungstechnisch in verschiedene Bereiche unterteilt:

 

1.       Nutzung des Veranstaltungssaals im Erdgeschoss für Veranstaltungen usw. (ganztägig)

2.       Nutzung des Veranstaltungssaals im Erdgeschoss für z. B. sportliche Trainingsstunden usw. (stundenweise Abrechnung)

3.       Nutzung des kleineren Gruppenraums im Obergeschoss für z. B. Besprechungen oder Konfirmandenunterricht usw. (stundenweise Abrechnung)

4.       Nutzung der weiteren Räume im Kellergeschoss

5.       Nutzung der Räume der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Michelrieth

 

1.       Nutzung des Veranstaltungssaals im Erdgeschoss für Veranstaltungen usw. (ganztägig)

Für den Veranstaltungssaal im Erdgeschoss mit Nebenräumen ist ein Tagessatz für die Nutzung festzulegen. Die Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Heizung usw. werden gesondert berechnet.

Da noch keinerlei Verbrauchswerte oder entsprechende Rechnungen für Wartungen oder technische Prüfungen vorliegen, schlägt die Verwaltung vor, analog des Bürgerhauses in Glasofen vorerst gleichfalls ein Nutzungsentgelt als Tagessatz (bei mehr als vier Stunden Nutzung) in Höhe von 150 € festzusetzen.

Nach zwei bis drei Jahren kann anhand der bis dahin vorliegenden Verbrauchskosten und Wartungsrechnungen usw. eine Aufstellung erstellt werden und der Betrag überprüft werden.

 

2.       Nutzung des Veranstaltungssaals im Erdgeschoss für z. B. sportliche Trainingsstunden usw. (stundenweise Abrechnung)

Der Veranstaltungssaal des Bürgerhauses Michelrieth wird auch stundenweise genutzt. Hierfür wird analog des Bürgerhauses in Glasofen als Stundensatz ein Betrag von 5,00 € vorgeschlagen.

 

3.       Nutzung des Gruppenraums im Obergeschoss

Im Obergeschoss steht ein 45 m² großer Raum für Gruppenzusammenkünfte oder Besprechungen oder z. B. Konfirmandenunterricht zur Verfügung. Als Stundensatz zur Nutzung dieses Raums wird analog des Stundensatzes für den Saal umgerechnet auf die Größe mit 1,30 € angesetzt.

 

4.       Nutzung der weiteren Räume im Kellergeschoss

Im Kellergeschoss stehen für die Dorfgemeinschaft weitere Räume zur Nutzung zur Verfügung: ein Gruppenraum, ein Jugendraum, ein Archiv, ein Abstellraum sowie WC-Anlagen, die Putzkammer und der Technikraum. Außerdem ist dort der Archiv-Raum für die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde untergebracht.

Hier sind die anteiligen Verbrauchskosten sowie die Fixkosten wie z. B. anteilige Müllgebühren, Hausmeister- und Wartungskosten an die Nutzer weiterzugeben.

 

5.       Nutzung der Räume der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Michelrieth

Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Michelrieth hat sich finanziell beim Neubau des Bürgerhauses eingebracht. Für die von der Kirchenverwaltung genutzten Räume (Sekretariat, Amtszimmer, Windfang, Teeküche im Erdgeschoss und Archiv im Untergeschoss) mit zusammen 71,91 m² wurde dafür am Bürgerhausgrundstück ein dauerndes Nutzungsrecht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Mit der Kirchengemeinde wird zusätzlich ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, in dem z. B. die Umlage der Betriebskosten, Reinigung, Instandhaltung usw. geregelt werden.


Beschluss:

 

1.       Bei der Abrechnung der Räume des Bürgerhauses Michelrieth im Untergeschoss werden die anfallenden Kosten für die Abschreibung nicht berücksichtigt. Die Verbrauchskosten werden gesondert berechnet und umgelegt.

2.       Der Tagessatz für die Nutzung des Veranstaltungssaals im Erdgeschoss (bei mehr als vier Stunden Nutzung) wird auf 150,00 € festgesetzt. Evtl. benötigte Verbrauchskosten werden zusätzlich gesondert berechnet. Der Auf- und Abbautag wird nicht berechnet.

3.       Der Stundensatz für die Nutzung des Veranstaltungssaals im Erdgeschoss wird auf 5,00 € festgesetzt.

4.       Der Stundensatz für die Nutzung des kleineren Gruppenraums im Obergeschoss wird auf 1,30 € festgesetzt.