Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Die Laurenzi-Messe ist mit durchschnittlich 100.000 Besuchern mit Abstand die größte Veranstaltung, die jährlich in und auch um Marktheidenfeld herum stattfindet.

 

Die Durchführung des Volksfestes und des dazugehörenden Marktes wird in der Satzung über das Abhalten von Märkten in der Stadt Marktheidenfeld geregelt. Dort wird auch die Durchführung der anderen in der Stadt Marktheidenfeld stattfindenden Märkte geregelt. Diese haben jedoch einen wesentlich kleineren Umfang. Zum allergrößten Teil richtet sich diese Satzung also an die Marktteilnehmer und Schausteller und nur in sehr kleinen Rahmen an die Besucher. Viele Belange, wie beispielsweise der Verkehr, der Jugendschutz oder auch die Taschenkontrollen während der Laurenzi-Messe sind überhaupt nicht geregelt.

 

Für die Laurenzi-Messe wird deshalb vorgeschlagen, § 6 der Marktsatzung (Verhalten auf dem Festplatz und im festgesetzten Messe- und Marktbereich) aus der Durchführungssatzung auszugliedern und in eine Volksfestverordnung überzuleiten. Gleichzeitig werden aktuelle sicherheitsrelevante Punkte nach Rücksprache mit der Polizei ergänzt und, ohne eine Überregulierung herbeizuführen, auf den neuesten Stand gebracht. Durch die Trennung soll ein übersichtlicherer und transparenterer Vollzug erreicht werden, auch für die Polizei und den Sicherheitsdienst.

 

Gleichzeit kann ein höherer Bußgeldrahmen zur Verfügung stehen. In der Marktsatzung sind 500 € vorgesehen, der gesetzliche Höchstbetrag für die Volksfestverordnung liegt bei 1.000 € (§ 17 des Ordnungswidrigkeitengesetztes (OWiG)).

 

Die Rechtsgrundlage hierfür ist vorhanden und wird mittlerweile auf allen bekannten Volksfesten im Umkreis und darüber hinaus von den Städten und Gemeinden in dieser Form als sogenannte Haus- und Nutzungsordnung für die Besucher angewandt. Die Stadt Lohr erlässt noch vor der Spessartfestwoche 2023 ebenfalls eine Volksfestverordnung.

 

Auf Rückfrage geht Frau Miltenberger kurz auf die Festsetzung eventueller Bußgelder aufgrund Verstößen gegen die Verordnung ein.


Beschluss:

 

Die Volksfestverordnung wird in der vorgelegten Form erlassen (Anlage 4 zum Protokoll). Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung auszufertigen und bekannt zu machen.