Der neue Leiter der
Erdaushub- und Bauschuttdeponie „Am Plattenschlag“ in Eichenfürst, Sebastian
Schmitt und Nicole Miltenberger, seine Stellvertreterin, haben nach Übernahme
der Deponie eine Sachstandaufnahme vorgenommen, d. h. der Ist-Zustand wurde mit
dem Soll-Zustand verglichen. Hierbei wurde u. a. festgestellt, dass wesentlich
weniger Verfüll-Volumen verbleibt wie vermutet. Wird die Deponie weiterhin so
betrieben wie bisher, muss sie in spätestens zwei bis drei Jahren geschlossen
werden. Eine Erweiterung in diesem Bereich ist nicht möglich. Es müssen u. a. deshalb
neue Regularien eingeführt werden, an Hand derer ein längerer, aber immer noch
wirtschaftlicher Betrieb möglich sein wird.
Die künftige
Höchstabgabemenge für Erdaushub aus dem Stadtgebiet beträgt 250 m³ pro
Baustelle. Diese Menge bezieht sich auf den Ort der Erzeugung und muss ggf.
summiert werden.
Außerdem wird
künftig ab einer Menge von einem Kubikmeter Erdaushub eine sogenannte
Anlieferungserklärung Pflicht. Ab einer Menge von 120 m³ Erdaushub muss die
sogenannte „Grundlegende Charakterisierung“ (Formblatt) ausgefüllt werden und
zusätzlich eine Beprobung des Erdaushubes stattfinden. Beide Formulare stehen künftig
auf der Homepage der Stadt Marktheidenfeld zur Verfügung. Kleinmengen Erdaushub
bis einen m³ können nach wie vor unkompliziert abgeliefert werden.
Die künftige
Höchstabgabemenge für Bauschutt aus dem Stadtgebiet wird auf die Kleinmenge bis
zu einem m³ pro Baustelle begrenzt. Auch diese Menge bezieht sich auf den Ort
der Erzeugung und muss ggf. summiert werden.
Größere Mengen
Bauschutt müssen dem Recycling zugeführt oder anderweitig verwertet werden.
Für beide
Abfallarten gilt:
Die Erdaushub- und
Bauschuttdeponie „Am Plattenschlag“ dient ausschließlich der Beseitigung von
Abfällen, die nicht wiederverwendet, recycelt oder anderweitig verwertet werden
können. Verwertung hat immer Vorrang vor Deponierung. Die Einhaltung der
Abfallhierarchie ist sicherzustellen, diese ist gesetzlich im
Kreislaufwirtschaftsgesetz festgeschrieben. Die Maßnahmen der Vermeidung und
der Abfallbewirtschaftung stehen hierbei in folgender Rangfolge:
1.
Vermeidung
2.
Vorbereitung
zur Wiederverwendung
3.
Recycling
4.
Sonstige
Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
5.
Beseitigung
Um die Einhaltung der
bestehenden und kommenden Rechtsvorschriften sicherzustellen und zum Zwecke der
besseren Übersichtlichkeit, ist künftig das Abgabeschema durch den
Abfallerzeuger und die Deponieverantwortlichen zu prüfen und zu beachten.
Es ist deshalb eine
entsprechende Änderung der Satzung über die Benutzung der Bauschutt- und
Erdaushubdeponie notwendig. Gleichzeitig wurde erstmals die notwendige
Betriebsordnung erstellt. Außerdem werden Gebührenanpassungen u. a. für
Kleinmengen in der Gebührensatzung vorgenommen.
Falsche Angaben und
Missbrauch sind bußgeldbewehrt (bis zu 2.500 €). Auch eine künftige Nutzung
kann untersagt werden (Betriebsordnung Punkt 1.9, fünfter Absatz).
Beschluss:
Die Satzung über die Benutzung der
Bauschutt- und Erdaushubdeponie der Stadt Marktheidenfeld (Anlage 1 zum
Protokoll), die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Bauschutt-
und Erdaushubdeponie der Stadt Marktheidenfeld (Anlage 2 zum Protokoll) und die
Betriebsordnung der Erdaushub- und Bauschuttdeponie der Stadt Marktheidenfeld
(Anlage 3 zum Protokoll), jeweils gültig ab 01.08.2023, werden in der
vorgelegten Form beschlossen.