Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Der neue Leiter der Erdaushub- und Bauschuttdeponie „Am Plattenschlag“ in Eichenfürst, Sebastian Schmitt und Nicole Miltenberger, seine Stellvertreterin, haben nach Übernahme der Deponie eine Sachstandaufnahme vorgenommen, d. h. der Ist-Zustand wurde mit dem Soll-Zustand verglichen. Hierbei wurde u. a. festgestellt, dass wesentlich weniger Verfüll-Volumen verbleibt wie vermutet. Wird die Deponie weiterhin so betrieben wie bisher, muss sie in spätestens zwei bis drei Jahren geschlossen werden. Eine Erweiterung in diesem Bereich ist nicht möglich. Es müssen u. a. deshalb neue Regularien eingeführt werden, an Hand derer ein längerer, aber immer noch wirtschaftlicher Betrieb möglich sein wird.

 

Die künftige Höchstabgabemenge für Erdaushub aus dem Stadtgebiet beträgt 250 m³ pro Baustelle. Diese Menge bezieht sich auf den Ort der Erzeugung und muss ggf. summiert werden.

Außerdem wird künftig ab einer Menge von einem Kubikmeter Erdaushub eine sogenannte Anlieferungserklärung Pflicht. Ab einer Menge von 120 m³ Erdaushub muss die sogenannte „Grundlegende Charakterisierung“ (Formblatt) ausgefüllt werden und zusätzlich eine Beprobung des Erdaushubes stattfinden. Beide Formulare stehen künftig auf der Homepage der Stadt Marktheidenfeld zur Verfügung. Kleinmengen Erdaushub bis einen m³ können nach wie vor unkompliziert abgeliefert werden.

 

Die künftige Höchstabgabemenge für Bauschutt aus dem Stadtgebiet wird auf die Kleinmenge bis zu einem m³ pro Baustelle begrenzt. Auch diese Menge bezieht sich auf den Ort der Erzeugung und muss ggf. summiert werden.

 

Größere Mengen Bauschutt müssen dem Recycling zugeführt oder anderweitig verwertet werden.

 

Für beide Abfallarten gilt:

Die Erdaushub- und Bauschuttdeponie „Am Plattenschlag“ dient ausschließlich der Beseitigung von Abfällen, die nicht wiederverwendet, recycelt oder anderweitig verwertet werden können. Verwertung hat immer Vorrang vor Deponierung. Die Einhaltung der Abfallhierarchie ist sicherzustellen, diese ist gesetzlich im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgeschrieben. Die Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen hierbei in folgender Rangfolge:

 

1.       Vermeidung

2.       Vorbereitung zur Wiederverwendung

3.       Recycling

4.       Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung

5.       Beseitigung

 

Um die Einhaltung der bestehenden und kommenden Rechtsvorschriften sicherzustellen und zum Zwecke der besseren Übersichtlichkeit, ist künftig das Abgabeschema durch den Abfallerzeuger und die Deponieverantwortlichen zu prüfen und zu beachten.

 

Es ist deshalb eine entsprechende Änderung der Satzung über die Benutzung der Bauschutt- und Erdaushubdeponie notwendig. Gleichzeitig wurde erstmals die notwendige Betriebsordnung erstellt. Außerdem werden Gebührenanpassungen u. a. für Kleinmengen in der Gebührensatzung vorgenommen.

 

Falsche Angaben und Missbrauch sind bußgeldbewehrt (bis zu 2.500 €). Auch eine künftige Nutzung kann untersagt werden (Betriebsordnung Punkt 1.9, fünfter Absatz).

 


Beschluss:

 

Die Satzung über die Benutzung der Bauschutt- und Erdaushubdeponie der Stadt Marktheidenfeld (Anlage 1 zum Protokoll), die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Bauschutt- und Erdaushubdeponie der Stadt Marktheidenfeld (Anlage 2 zum Protokoll) und die Betriebsordnung der Erdaushub- und Bauschuttdeponie der Stadt Marktheidenfeld (Anlage 3 zum Protokoll), jeweils gültig ab 01.08.2023, werden in der vorgelegten Form beschlossen.