Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Landratsamt Main-Spessart beteiligt die Stadt Marktheidenfeld gem. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am Verfahren für den Bau einer Flüssiggaslagerstätte auf dem Betriebsgelände Fl.-Nr. 4520 der Gemarkung Marktheidenfeld durch die Firma Warema Renkhoff SE in Marktheidenfeld.

 

Vom Ordnungsamt der Stadt Marktheidenfeld (Immissionsschutz) wurden keinerlei Bedenken hinsichtlich des Vorhabens vorgebracht und auch aus Sicht der Bauverwaltung bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium bezüglich des Standortes der Flüssiggaslagerstätte bestätigt Herr Trabel, dass das Bauvorhaben auf dem Betriebsgelände gemäß angeforderter Stellungnahme entstehen solle.