Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten                            

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen in der Ringstraße. Es handelt sich hier um ein sog. Hinterliegergrundstück, welches nun im Sinne der Nachverdichtung bebaut wird. Die Zufahrtsbreite beträgt ca. 5 m. Die Erschließung ist gesichert.

 

Vorgesehen ist ein Zweifamilienhaus mit Satteldach, in welchem zwei getrennte Wohnungen, eine im Erdgeschoss und eine im 1. Obergeschoss, untergebracht sind. Das Dach mit einer Dachneigung von 30° wird derzeit nicht ausgebaut, ist aber optional für eine spätere Wohnung vorgesehen.

In den beiden geplanten Garagen sind insgesamt vier Stellplätze vorgesehen, die Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

 

Stadtrat Heinz Richter sieht hier das Einfügungsgebot nicht. Herr Trabel erläutert, dass man nicht nur die Kleinstruktur, sondern den ganzen Umgriff betrachten müsse. Dem stimmt Stadtrat Martin Harth zu und sieht an dieser Stelle eine sinnvolle Nachverdichtung.