Sitzung: 27.06.2023 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:
·
Liegt gem. § 34
BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
·
fügt sich in
die Eigenart der näheren Umgebung ein
·
Stellplatzsatzung
eingehalten
·
Erschließung
ist gesichert
Keine Einwände.
Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Bauvorhaben
liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen in der Ringstraße. Es handelt
sich hier um ein sog. Hinterliegergrundstück, welches nun im Sinne der
Nachverdichtung bebaut wird. Die Zufahrtsbreite beträgt ca. 5 m. Die
Erschließung ist gesichert.
Vorgesehen ist ein
Zweifamilienhaus mit Satteldach, in welchem zwei getrennte Wohnungen, eine im
Erdgeschoss und eine im 1. Obergeschoss, untergebracht sind. Das Dach mit einer
Dachneigung von 30° wird derzeit nicht ausgebaut, ist aber optional für eine
spätere Wohnung vorgesehen.
In den beiden
geplanten Garagen sind insgesamt vier Stellplätze vorgesehen, die
Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Stadtrat Heinz
Richter sieht hier das Einfügungsgebot nicht. Herr Trabel erläutert, dass man
nicht nur die Kleinstruktur, sondern den ganzen Umgriff betrachten müsse. Dem
stimmt Stadtrat Martin Harth zu und sieht an dieser Stelle eine sinnvolle
Nachverdichtung.