Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1

Die Verwaltung hat am 15.05.2023 ein Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU und proMAR erreicht. Auf den Antrag wird inhaltlich Bezug genommen. Eine Erläuterung erfolgt durch die antragstellenden Fraktionen.

 

Der vorliegende Antrag betrifft den Abschnitt B3, für den im Haushalt 2023 300.000 € berücksichtigt sind. Die Maßnahme wurde bei der Städtebauförderung der Regierung von Unterfranken angemeldet. Die Planungskosten zur Konkretisierung des Bauabschnittes B3 sind durch die Städtebauförderung mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten dem Grunde nach förderfähig.

 

In der 5. Sitzung des Stadtrates vom 02.03.2023 wurde der Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Freien Wähler für die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Trennung von Rad- und Fußweg im gesamten Bereich des Marktheidenfelder Mainufers von der Neuen Mainbrücke bis zum Felsenkeller (Abschnitte B1 bis B4) mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Erste Bürgermeister hat in dieser Sitzung Vorgespräche mit den zuständigen Behörden sowie die Klärung der Grundstücksangelegenheiten angekündigt, um dem Stadtrat die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für bauliche Veränderungen als Grundlage für weitere Planungen vorzustellen.

 

Die Vorgespräche wurden am 23.03.2023 und am 26.04.2023 geführt. Nachdem die Ergebnisse dieser Gespräche in direktem Zusammenhang mit dem zwischenzeitlich eingegangenen Antrag stehen, werden diese im Rahmen des Tagesordnungspunktes erläutert.

 

Die Grundstücksverhältnisse und -eigentümer entlang des gesamten Mainufers wurden durch die Verwaltung zusammengestellt. Aufgrund des Schutzbedürfnisses der betroffenen Grundstücksbesitzer wurde dieser Teil in nicht öffentlicher Sitzung erläutert.

 

Gespräch am 23.03.2023 mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main (WSA Main):

·      Die betroffenen Grundstücke im Planungsbereich B3 können für eine neue Planung berücksichtigt werden. Die bereits bestehenden Nutzungsvereinbarungen können entsprechend angepasst bzw. neu abgeschlossen werden.

·      Die Gestaltungswünsche müssen mit dem WSA Main abgestimmt werden, entsprechende Abstände zum Ufer sind einzuhalten.

·      Im Bereich der Schiffsanlegestellen im Abschnitt B3 ist kein Eingriff in den Uferbereich möglich, insbesondere sind Stege, Decks o. ä. Gestaltungsmaßnahmen nicht genehmigungsfähig.

 

Gespräch am 26.04.2023 mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg und den Sachgebieten Naturschutz sowie Wasserrecht des Landratsamtes Main-Spessart:

·      Grundsätzlich bestehen gegen eine Trennung von Fuß- und Radweg keine Bedenken. Für Gestaltungsmaßnahmen mit Eingriffen in das Gelände im Hochwasserbereich müssen entsprechende Retentionsräume geschaffen werden und hierfür ist voraussichtlich ein Planfeststellungsverfahren notwendig.

Deshalb wurde vorgeschlagen, die beiden Verfahren (Trennung des Rad- und Fußweges und Mainufergestaltung) getrennt umzusetzen. Bei dem Genehmigungsverfahren für den getrennten Rad- und Fußweg handelt es sich um ein einfacheres Verfahren (Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG (§ 36 WHG, Art. 20 Abs. 1 BayWG)), während das Verfahren für die Mainufergestaltung deutlich umfangreicher ausgestaltet und mit einem höheren zeitlichen Aufwand verbunden ist.

·      Es wurden verschiedene Anregungen gegeben, um umweltschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen:

·         Bei schützenswerten Uferbereichen (z. B. Schilfgürtel, Bepflanzungen, etc.) sollte der Radweg möglichst in einem weiten Abstand vom Ufer angelegt werden bzw. bleiben um z. B. Brutstätten nicht zu beeinträchtigen.

·         Wo möglich zwei Radwege für beide Richtungen mit einer Versickerungsmulde zu trennen.

·         Verwendung versickerungsfähiger Beläge

·         Begleitende Bepflanzung und Begrünung

·      Zudem erfolgten Hinweise auf mögliche Förderprogramme für Radwege, wie bspw. das Bundesförderprogramm für Radwege im Radnetz Deutschland (D-Route 5: Saar-Mosel-Main). Dieses wäre vorrangig zur Städtebauförderung in Anspruch zu nehmen.

 

Aus dem Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU und proMAR ergibt sich der Beschlussvorschlag wie folgt:

 

1.       Die Stadtverwaltung beauftragt unverzüglich ein geeignetes Ingenieur-/Planungsbüro mit der Detail- und Ausführungsplanung für den im Rahmen der Stadtbauförderung zu gestaltenden Abschnitt des Mainufers zwischen Alter Mainbrücke und Biergarten.

2.       Das Ingenieur-/Planungsbüro hat im Rahmen seines Auftrages die in der Begründung zu diesem Beschlussvorschlag niedergelegten Rahmenbedingungen in vollem Umfang zu beachten.

3.       Die Stadtverwaltung leitet zugleich in Abstimmung mit dem zu beauftragenden Ingenieur-/Planungsbüro – soweit erforderlich – im Rahmen der vorzunehmenden Planfeststellung ein Anhörungsverfahren ein und beantragt die Planfeststellung bzw. Plangenehmigung bei der Planfeststellungsbehörde.

 

Die Fraktionsvorsitzenden von CSU und proMAR erläutern und begründen den vorgelegten Antrag. Stadtrat Harth nimmt hierzu Stellung für die Fraktion der SPD. Fraktionsvorsitzende Hospes nimmt für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Stellung zum Antrag. Das Gremium erörtert den Sachverhalt ausführlich und diskutiert verschiedene Aspekte. Der im Antrag enthaltene Beschlussvorschlag wird aufgrund der teilweise sehr emotionalen Diskussion modifiziert.

 

Auf Anregung aus dem Gremium wird der Hinweis in das Sitzungsprotokoll aufgenommen, dass die Verwaltung mit dem Abruf/Prüfung der beantragten relevanten Fördermittel beauftragt wird.

 

Das Gremium stimmt über den modifizierten Beschlussvorschlag ab.


Beschluss:

 

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen ein geeignetes Planungsbüro zur Erteilung eines entsprechenden Planungsauftrags für den im Rahmen der Städtebauförderung zu gestaltenden Abschnitt des Mainufers zwischen Alter Mainbrücke und Biergarten (Leistungsphase 1 und 2) vorzuschlagen.

 

2. Im Rahmen der zu erstellenden Planung soll das beauftragte Büro nach Möglichkeit die in der Begründung des gemeinsamen Antrags der CSU- und ProMar-Fraktionen niedergelegten Rahmenbedingungen berücksichtigen.

 

3. Die Stadtverwaltung leitet sodann in Abstimmung mit dem zu beauftragenden Ingenieur-/Planungsbüro – soweit erforderlich - im Rahmen der vorzunehmenden Planfeststellung ein Anhörungsverfahren ein und beantragt die Planfeststellung bzw. Plangenehmigung bei der Planfeststellungsbehörde.