Der Kommandant der
Freiwilligen Feuerwehr Marktheidenfeld Bernhard Nees hat die Bildung einer
Kinderfeuerwehr bei der Freiwilligen Feuerwehr Marktheidenfeld gemäß Art. 7
Abs. 1 BayFwG beantragt.
Bei
den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6.
Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden.
Die
Verwaltung begrüßt die Initiative. Es ist ein Stadtratsbeschluss als Basis für
eine Satzungsänderung erforderlich.
Geschäftsleitender
Beamter Hanakam kündigt an, im Zuge der Bildung der Kinderfeuerwehr werde auch
die bereits „in die Jahre gekommene“ Feuerwehr-Satzung vollständig
überarbeitet, da diese in die Satzung eingearbeitet werden müsse.
Auf
Rückfrage erläutert Herr Hanakam, die Kinderfeuerwehr sei derzeit noch im
Werden begriffen und solle zunächst nur in der Kernstadt etabliert werden. Es
sei jedoch angedacht, mit den in der Kernstadt dann bereits gemachten
Erfahrungen auch bei den Stadtteil-Wehren Kindergruppen zu gründen. Auf weitere
Rückfrage, ob für die Stadtteile jeweils separate Beschlüsse für die Gründung
von Kinderfeuerwehr-Gruppen erforderlich seien, erläutert der Geschäftsleitende
Beamte, man werde sich den Prozess jetzt genau ansehen und einen entsprechenden
Passus in die Feuerwehr-Satzung aufnehmen, damit nach Verabschiedung der
Satzung die Kinderfeuerwehr auch auf die Stadtteile ausgeweitet werden könne.
Beschluss:
Dem Antrag auf
Bildung einer Kinderfeuerwehr bei der Freiwilligen Feuerwehr Marktheidenfeld
wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Weitere in die Wege zu
leiten.