Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Marktheidenfeld Bernhard Nees hat die Bildung einer Kinderfeuerwehr bei der Freiwilligen Feuerwehr Marktheidenfeld gemäß Art. 7 Abs. 1 BayFwG beantragt.

 

Bei den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden.

 

Die Verwaltung begrüßt die Initiative. Es ist ein Stadtratsbeschluss als Basis für eine Satzungsänderung erforderlich.

 

Geschäftsleitender Beamter Hanakam kündigt an, im Zuge der Bildung der Kinderfeuerwehr werde auch die bereits „in die Jahre gekommene“ Feuerwehr-Satzung vollständig überarbeitet, da diese in die Satzung eingearbeitet werden müsse.

 

Auf Rückfrage erläutert Herr Hanakam, die Kinderfeuerwehr sei derzeit noch im Werden begriffen und solle zunächst nur in der Kernstadt etabliert werden. Es sei jedoch angedacht, mit den in der Kernstadt dann bereits gemachten Erfahrungen auch bei den Stadtteil-Wehren Kindergruppen zu gründen. Auf weitere Rückfrage, ob für die Stadtteile jeweils separate Beschlüsse für die Gründung von Kinderfeuerwehr-Gruppen erforderlich seien, erläutert der Geschäftsleitende Beamte, man werde sich den Prozess jetzt genau ansehen und einen entsprechenden Passus in die Feuerwehr-Satzung aufnehmen, damit nach Verabschiedung der Satzung die Kinderfeuerwehr auch auf die Stadtteile ausgeweitet werden könne.


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Bildung einer Kinderfeuerwehr bei der Freiwilligen Feuerwehr Marktheidenfeld wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Weitere in die Wege zu leiten.