Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

(Bei Behandlung des Tagesordnungspunktes sind Mark Zluhan und Ralf Giesecke von HHC Consulting sowie als Gäste Marcus Müller, Verwaltungsleiter der Kreisseniorenheime, und Heike Riedel, Klinikum Main-Spessart, anwesend.)

 

Der Landkreis Main-Spessart beantragt mit Schreiben vom 24.04.2023 einen Aufstellungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren für die Grundstücke des ehemaligen Krankenhausgeländes, Baumhofstraße 91 – 95.

Geplant ist der Ersatzneubau für das Bestandspflegeheim, Kapazitätserweiterungen für die Schule für Pflegeberufe, ein BRK-Stützpunkt, betreutes Wohnen sowie Wohnungen für Schwestern/Pfleger, Schüler, Lehrer sowie andere Mitarbeiter. Zudem ist ein zentrales Parkhaus sowie eine Zentrale für regenerative Energieerzeugung angedacht.

Das Kreisseniorenheim wird über § 34 BauGB abgewickelt, aber im Bebauungsplan erfasst.

 

Herr Giesecke und Herr Zluhan vom Büro HHC werden die Planung nochmals vorstellen.

 

Sämtliche Kosten für das Bauleitverfahren werden vom Landkreis getragen.

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet hat eine Größe von rund 6 ha und befindet sich im Nordosten der Stadt Marktheidenfeld.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Fl.-Nrn. 3833, 3842 und 3871 der Gemarkung Marktheidenfeld und wird wie folgt begrenzt:

·         im Norden durch den Flurweg Fl.-Nrn. 3834 und 3842/2 der Gemarkung Marktheidenfeld,

·         im Osten teilweise durch Anwesen der Rotkreuzstraße mit den Fl.-Nrn. 3844/4, 3844/8, 3844/9, 3944/14 und 3844/15 der Gemarkung Marktheidenfeld,

·         im Süden durch die Baumhofstraße und die Straße Am Setzgraben, Fl.-Nr. 3847, sowie

·         im Westen durch die Albert-Schweitzer-Straße, Fl.-Nr. 3435/1 der Gemarkung Marktheidenfeld.

 

Herr Zluhan und Herr Giesecke erläutern den aktuellen Planungsstand anhand einer Präsentation und stehen für Fragen des Gremiums zur Verfügung.

Seitens des Gremiums werden insbesondere das in den Raum gestellte erforderliche Mobilitätskonzept, beispielsweise mit einem Car-Sharing-System, die Einhaltung der städtischen Stellplatzsatzung hinsichtlich der sich vermutlich durch eine Bebauung noch verschärfenden Verkehrssituation im Baumhof-Quartier und die vorstellte Nahwärme-Versorgung der Gebäude mit Geothermie hinterfragt. Die Inkludierung des Kreisseniorenzentrums in die Gesamtentwicklung des Areals findet im Gremium wenig Zustimmung, da hiermit von der vom Landkreis aufgrund Dringlichkeit zugesagten Priorisierung des Neubaus abgewichen werde. Die derzeit auf dem Gelände installierte Gemeinschaftsunterkunft (GU), die ungeklärte Nachnutzung des Krankenhaus-Bestandsgebäudes und die Finanzierung des Projekts durch Investoren finden Erwähnung und werden erörtert.

 

Insgesamt ruft das durch die Herren Zluhan und Giesecke vorgestellte Projekt aufgrund der vielen noch immer ungeklärten Fragen wenig Zustimmung hervor. Das Gremium ist sich einig, trotz der Unsicherheiten im Projektentwurf dem Aufstellungsbeschluss zustimmen zu wollen, um die Angelegenheit voranzutreiben.


Beschluss:

 

1.       Dem Antrag des Landkreises Main-Spessart auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das ehemalige Krankenhausgelände wird zugestimmt.

2.       Der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das ehemalige Krankenhausgelände wird zugestimmt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 3833, 3842 und 3871 der Gemarkung Marktheidenfeld.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.