Beschluss: zurückgestellt

Im Kommunalen Förderprogramm der Stadtteile ist im § 4 Absatz 5 eine Investitionshöhe von mindestens 10.000,00 € festgelegt. Sollte eine Investition für die Maßnahme zum Erhalt bzw. der Wiederherstellung des ortstypischen, eigenständigen Charakters der Ortskerne der Stadtteile unter dieser Mindestsumme liegen, kann momentan keine Förderung gewährt werden.

 

Erfahrungen aus Maßnahmen in der Altstadt zeigen, dass auch geringere Investitionen maßgeblich zur Verbesserung des Ortsbildes beitragen. Es wird daher vorgeschlagen, die Mindestinvestitionshöhe auf 5.000,00 € zu reduzieren.

Für die Altstadt existiert keine Mindestinvestitionshöhe.

 

Seitens des Gremiums wird ein vereinfachtes Antragsverfahren (§ 7 der Richtlinie) vorgeschlagen und zunächst die Überarbeitung der Richtlinien dahingehend angeraten. Nach Überarbeitung könne man die Richtlinien insgesamt in Kraft setzen.

Der Vorschlag findet im Gremium Zustimmung.

 

Erster Bürgermeister Stamm hält fest, aufgrund der Anregung aus dem Gremium werde er von einer Beschlussfassung heute absehen. Das Gremium stimmt der Vorgehensweise konkludent zu. Die Beschlussfassung zum Beratungspunkt wird daher zurückgestellt.


Beschluss: