Sitzung: 09.05.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
·
Liegt gem. § 33
BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Dillberg“, 2. Änderung (Verfahrensstand
Planreife)
·
hält die
künftigen Festsetzungen ein
· Stellplatzsatzung eingehalten
Keine Einwände.
Das Bauvorhaben liegt gem. § 33 BauGB im
Geltungsbereich des in einem Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplans
„Dillberg“ und hält die künftigen Festsetzungen ein.
Vorgesehen ist der Neubau eines Produktionsgebäudes
für 360 Mitarbeiter, welche in drei Schichten arbeiten werden. Das Gebäude
weist überwiegend eine Höhe von 8,05 m auf, in Teilbereichen auch eine Höhe von
ca. 15,55 m (Logistik) bzw. 20,50 m (Attika) sowie einschließlich Technik 17,50
m. Die Außenmaße betragen 112 bzw. 123 m x 51,05 m. Auf der gesamten Dachfläche
ist eine Photovoltaikanlage eingeplant.
Die Produktion ist sowohl im Unterschoss,
Erdgeschoss und auch im 1. Obergeschoss untergebracht, die Verwaltung im
Erdgeschoss, im 1. Obergeschoss und im 2. Obergeschoss.
Im Erdgeschoss ist ein Verbindungsgang zu Werk 2
vorgesehen, eine Laderampe sowie eine Trafostation.
Alle erforderlichen Stellplätze werden auf dem
Grundstück selbst nachgewiesen und entsprechen der Stellplatzsatzung. Lediglich
bereits vorhandene Stellplätze liegen im Begleitgrün.
Es handelt sich hier um einen Sonderbau, weshalb eine
Beschlussfassung erforderlich ist.
Stadtrat Martin Harth erwähnt lobenswert den
unproblematischen Ablauf des Bauantrages und erfreut sich über die
nachahmenswerte Photovoltaikanlage auf der gesamten Dachfläche.
Beschluss:
Dem Bauvorhaben
wird zugestimmt.