Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

·         Liegt gem. § 33 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Dillberg“, 2. Änderung (Verfahrensstand Planreife)

·         hält die künftigen Festsetzungen ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

 

Keine Einwände.

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 33 BauGB im Geltungsbereich des in einem Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplans „Dillberg“ und hält die künftigen Festsetzungen ein.

 

Vorgesehen ist der Neubau eines Produktionsgebäudes für 360 Mitarbeiter, welche in drei Schichten arbeiten werden. Das Gebäude weist überwiegend eine Höhe von 8,05 m auf, in Teilbereichen auch eine Höhe von ca. 15,55 m (Logistik) bzw. 20,50 m (Attika) sowie einschließlich Technik 17,50 m. Die Außenmaße betragen 112 bzw. 123 m x 51,05 m. Auf der gesamten Dachfläche ist eine Photovoltaikanlage eingeplant.

 

Die Produktion ist sowohl im Unterschoss, Erdgeschoss und auch im 1. Obergeschoss untergebracht, die Verwaltung im Erdgeschoss, im 1. Obergeschoss und im 2. Obergeschoss.

 

Im Erdgeschoss ist ein Verbindungsgang zu Werk 2 vorgesehen, eine Laderampe sowie eine Trafostation.

 

Alle erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück selbst nachgewiesen und entsprechen der Stellplatzsatzung. Lediglich bereits vorhandene Stellplätze liegen im Begleitgrün.

 

Es handelt sich hier um einen Sonderbau, weshalb eine Beschlussfassung erforderlich ist.

 

Stadtrat Martin Harth erwähnt lobenswert den unproblematischen Ablauf des Bauantrages und erfreut sich über die nachahmenswerte Photovoltaikanlage auf der gesamten Dachfläche.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.