Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

 

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilgen gem. § 34 BauGB und fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Gegen die geplante Nutzungsänderung der ehemaligen Krankenhausräumlichkeiten in Archivräume und Kühlzellen bestehen keine Einwände. Nachdem es sich hier um einen Sonderbau handelt, ist jedoch eine Beschlussfassung erforderlich.


Beschluss:

 

Der Nutzungsänderung wird zugestimmt.