Bekanntmachung des im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauvorhabens:

 

Es handelt sich hier um einen Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 Abs. 2 BauGB für die Errichtung einer Dachgaube.

 

Vorgesehen ist die Errichtung einer Dachgaube in östliche Richtung zur Lehmgrubener Straße hin. Die Schleppgaube hat eine Dachneigung von 14°. Die Ausführung erfolgt in Holzbauweise, die Dacheindeckung wird an das Hauptgebäude angepasst.