Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten.

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, im Stadtteil Altfeld und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Auch die Erschließung ist gesichert.

 

Es handelt sich hier um eine Tekturplanung, über den ursprünglichen Bauantrag ist in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.01.2018 informiert worden. Der Bauantrag betrifft lediglich Brandschutzthemen und entsprechende Abweichungsanträge, welche in der Zuständigkeit des Landratsamtes Main-Spessart liegen.