Sitzung: 11.04.2023 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:
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Liegt gem. § 34
BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
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fügt sich in
die Eigenart der näheren Umgebung ein
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Stellplatzsatzung
eingehalten
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Erschließung
ist gesichert
Keine Einwände.
Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, auch die Erschließung ist gesichert.
Vorgesehen ist ein Bungalow mit 22°Satteldach für das Hauptgebäude in zweiter Reihe im Sinne der Nachverdichtung. Der Anbau, in welchem sich der Eingangsbereich und die Technik befinden hat eine Dachneigung von 2°. Der bestehende Schuppen wird abgerissen und durch einen Carport mit Abstellraum ersetzt. Im Carport ist Platz für zwei Fahrzeuge.