Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, auch die Erschließung ist gesichert.

 

Vorgesehen ist ein Bungalow mit 22°Satteldach für das Hauptgebäude in zweiter Reihe im Sinne der Nachverdichtung. Der Anbau, in welchem sich der Eingangsbereich und die Technik befinden hat eine Dachneigung von 2°. Der bestehende Schuppen wird abgerissen und durch einen Carport mit Abstellraum ersetzt. Im Carport ist Platz für zwei Fahrzeuge.