Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten nein             Zur Abweichung wird das Einvernehmen erteilt ja nein

Begründung: Die Stellplätze werden u. a. in der bestehenden Garage nachgewiesen, diese kann aber nur über das benachbarte Grundstück, sprich eine 3. Zufahrt angefahren werden.

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

 

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, die Erschließung ist gesichert.

 

Über den ursprünglichen Bauantrag wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.02.2022 informiert. Vorgesehen ist die Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses mit Flachdach. Geplant sind 9 Wohnungen mit Balkonen bzw. Terrassen, wobei die Wohnungen im Erdgeschoss barrierefrei ausgebaut werden. Ursprünglich vorgesehen war die Sanierung des Gebäudes mit Aufstockung und Errichtung von 6 Wohnungen.

Die nun beantragten Wohnungen sind zwischen ca. 57 m² und 123 m² groß. Die 16 erforderlichen Stellplätze werden als reine Stellplätze, Carports und in der bestehenden Garage nachgewiesen. Die Carports und Stellplätze werden von der Düsseldorfer Straße über zwei Zufahrten angefahren, die bestehende Garage über das Nachbargrundstück, Flur-Nr. 2734 der Gemarkung Markheidenfeld. Hierfür wird eine entsprechende Dienstbarkeit eingetragen, diese ist bereits beim Notariat beantragt (eine entsprechende Bestätigung des Notariats liegt vor; Bauherr ist zudem Miteigentümer des Nachbargrundstücks). Darüber hinaus handelt es sich hier um die dritte Grundstückszufahrt, für die eine Abweichung von der Stellplatz- und Ablösesatzung erforderlich ist. Von Seiten der Verwaltung bestehen jedoch keine Einwände.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird mit Abweichung von der städtischen Stellplatz- und Ablösesatzung bezüglich der dritten Grundstückszufahrt zugestimmt.