Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, im Stadtteil Altfeld und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Auch die Erschließung ist gesichert.

 

Vorgesehen ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in zweigeschossiger Bauweise mit Flachdach. Hergestellt werden fünf kleine Wohnungen, jeweils unter 60 m² Wohnfläche. Die hierfür erforderlichen fünf Stellplätze werden ebenfalls auf dem Baugrundstück hergestellt. Die Zufahrt beträgt. 5,56 m.

 

Stadtrat Helmut Adam ist der Auffassung, dass sich das Gebäude in die umliegende Bebauung nicht einfügt. Er stellt fest, dass die Stellplätze auf dem Grundstück ausgewiesen sind und der Stellplatzsatzung entsprechen, dennoch sieht er Probleme in der Anfahrbarkeit und der Anzahl, da vermutlich mehr Stellplätze benötigt werden.

 

Es ergeht der Hinweis von Stadtrat Helmut Adam, dass dort eine Bautafel von einem anderen Bauvorhaben aufgestellt wurde. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Hinweis mit der Bitte um Überprüfung an das Landratsamt weitergegeben wird.

 

Stadtrat Joachim Hörnig fragt nach, ob bei einem Bauvorhaben in dieser Größe ein Kinderspielplatz auf dem Grundstück vorgeschrieben wäre. Herr Trabel bestätigt dies und teilt mit, dass dies in der Zuständigkeit des Landratsamtes liegt.