Bekanntmachung des im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Hirtengärten IV 1. Änderung“

·         Stellplatzsatzung eingehalten

 

 

Vorgesehen ist ein Wohnhaus mit jeweils einer Wohnung im Erdgeschoss mit ca. 100 m² und einer im Dachgeschoss mit ca. 44 m². Die erforderlichen drei Stellplätze werden auf dem Baugrundstück, in der Garage und dem Carport bzw. davor nachgewiesen.

 

Hinweis:

Das Landratsamt Main-Spessart hatte zwischenzeitlich aufgrund einer stichprobenartigen Überprüfung beanstandet, dass es sich hier nicht um einen Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren handele, da die Baugrenze nicht eingehalten sei. Dies hat sich allerdings als nicht korrekt erwiesen. Bei der Prüfung war nicht der aktuelle Bebauungsplan verwendet worden.