Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Im Jahr 2023 findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt.

 

Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlaglisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

 

Schöffinnen bzw. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es handelt sich um ein Ehrenamt.

 

Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Weitere Bedingungen, um berufen werden zu können, sind unter anderem: zum Beginn der Amtsperiode muss das 25. Lebensjahr vollendet sein, zur Zeit der Aufstellung soll die Person in der Gemeinde wohnen. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden sowie aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind, sollen nicht berufen werden.

 

Die Marktheidenfelder Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich bis spätestens 19.03.2023 für das Amt zu bewerben.

 

Weitere Informationen finden sich unter: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung im Stadtrat schließt sich eine öffentliche Auflage der Vorschlagsliste an. Binnen einer Woche kann Einspruch erhoben werden. Anschließend wird die Vorschlagsliste samt den Einsprüchen an das Amtsgericht übersandt.


Beschluss:

 

Der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wird zugestimmt.


 

Abstimmungsvermerk:

 

Aufgrund persönlicher Beteiligung hat Stadtrat Hermann Menig weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.