Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 17

Der Sportverein Altfeld 1964 e. V. hat mit Schreiben vom 16.02.2023 einen Antrag auf Zuschuss zur Anschaffung eines Mähroboters gestellt.

 

Die beiden Rasenspielfelder werden aktuell durch den Platzwart gemäht. Im Laufe des Jahres belaufen sich die Mähgänge pro Spielfeld auf ca. 50. Die Kosten für die Anschaffung sind mit ca. 18.800,00 € angesetzt. Fördermöglichkeiten seitens einer anderen Institution bestehen nicht. Deshalb beantragt der Sportverein Altfeld einen Zuschuss in Höhe von 20 % der Kosten, was einem Betrag von 3.760,00 € entspricht.

 

Da im Falle einer Förderung über die aktuell geltenden Richtlinien für die Jugendarbeit ebenfalls ein Fördersatz in Höhe von 20 % der Kosten angewandt wird, schlägt die Verwaltung vor, dem Sportverein Altfeld 1964 e. V. einen Zuschuss in Höhe von 3.760,00 € in Aussicht zu stellen. Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage aller Rechnungen.

 

Das Gremium diskutiert den Sachverhalt. Auf die Vereinspauschale wird verwiesen. Mehrfach wird angeregt, Richtlinien zur Vereinsförderung zu erarbeiten.

 

Aufgrund der Diskussion wird ein alternativer, in der Förderhöhe reduzierter Beschlussvorschlag formuliert. Zunächst wird über den weitergehenden Verwaltungsvorschlag abgestimmt.


Beschluss:

 

Die Anschaffung eines Mähroboters des Sportverein Altfeld 1964 e. V. wird mit einem Betrag in Höhe von 3.760,00 €, dies entspricht einem Fördersatz von 20 %, bezuschusst.

 

mehrheitlich abgelehnt        Ja 3  Nein 20 

 

 

 

Die Anschaffung eines Mähroboters des Sportverein Altfeld 1964 e. V. wird mit einem Betrag in Höhe von 1.880,00 €, dies entspricht einem Fördersatz von 10 %, bezuschusst.