Der Sportverein Altfeld 1964 e. V. hat mit Schreiben vom 16.02.2023 einen Antrag auf Zuschuss zur Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage in Höhe von 30 % der Kosten gestellt.
Die aktuelle Flutlichtanlage besteht aus Halogendampflampen und wird durch ein Diesel- bzw. Heizölaggregat mit Strom versorgt. Die Vor- und Nachteile sind im Antrag ausführlich erläutert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 36.700,00 €, welche zu 25 % durch die ZUG (Zukunft Umwelt Gesellschaft) und zu 25 % durch den BLSV (Bayerischer Landessportverband) gefördert werden.
In vergleichbaren Fällen wurde ein Fördersatz in Höhe von 20 % der Kosten angewandt. Deshalb wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen bei diesem Fördersatz zu bleiben und dem Sportverein Altfeld 1964 e. V. einen Zuschuss in Höhe von 7.340,00 € in Aussicht zu stellen. Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage aller Rechnungen.
Das Gremium erörtert und diskutiert den Sachverhalt. Insbesondere die Prozentsatz-Höhe des Fördersatzes wird mehrfach in Frage gestellt. Kompromiss-Vorschläge hierzu werden vorgebracht.
Aufgrund der Diskussion stimmt das Gremium zunächst über den weitestgehenden Beschlussvorschlag mit einem Fördersatz von 25 % ab.
Beschluss:
Die Umrüstung der
Flutlichtanlage des Sportvereins Altfeld 1964 e. V. wird mit einem Betrag in
Höhe von 9.175,00 €, dies entspricht einem Fördersatz von 25 %, bezuschusst.
mehrheitlich
abgelehnt Ja 8 Nein 15
Die Umrüstung der
Flutlichtanlage des Sportvereins Altfeld 1964 e. V. wird mit einem Betrag in
Höhe von 7.340,00 €, dies entspricht einem Fördersatz von 20 %, bezuschusst.