Sitzung: 14.03.2023 Stadtrat
Für die Fraktion
proMAR spricht Fraktionsvorsitzender Heinz Richter.
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister,
sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat,
sehr geehrte
Bürgerinnen und Bürger,
auch wenn es in
vielen Gemeinden üblich sein mag, den Haushalt für das laufende Kalenderjahr
erst im Frühling oder gar noch später aufzustellen, ist dies doch für die Stadt
Marktheidenfeld äußerst ungewöhnlich und nunmehr dennoch nach dem Jahr 2021
innerhalb kürzester Zeit bereits zum zweiten Mal der Fall.
Uns als Stadtrat
stellt dieser Umstand gerade in Bezug auf anstehende Investitionen vor die
große Herausforderung einen Haushalt aufzustellen, bei dem uns bereits jetzt
bewusst sein muss, dass die gewünschten Projekte innerhalb des laufenden
Kalenderjahres nicht bzw. jedenfalls nicht vollständig verwirklicht werden
können. Dankenswerterweise enthält jedoch auch der Haushaltsentwurf der
Stadtverwaltung sowie die Stellungnahme unseres Bürgermeisters praktisch keine
neuen Projekte, sondern beschränkt sich ganz im Gegenteil darauf, die bereits
laufenden und angestoßenen Maßnahmen fortzuführen und hoffentlich vielfach noch
in diesem Jahr zu einem guten Ende zu bringen. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
I. Rückblick und Konsequenzen
Wie wir seitens
proMAR bereits in der letzten Haushaltsrede betonten, gilt es die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen,
wie insbesondere Straßenbau, Wasserversorgung, Schulen oder die Kinderbetreuung,
schneller und effizienter voran zu bringen. Hier können wir keinen Aufschub dulden,
sondern sind auch im Lauf des Jahres gehalten, alles zu tun, um diese Dinge
nicht weiter zu verschleppen.
Wie schwierig
jedoch nicht nur die Umsetzung dieser Pflichtaufgaben der Daseinsfürsorge ist,
zeigt sich bei einem Rückblick auf die freiwilligen Leistungen der Stadt,
welche sich anschaulich in den angenommenen Änderungs- und Ergänzungsanträgen
der Fraktionen zum Haushalt 2022 finden.
Ich erlaube mir
diese Projekte an dieser Stelle nochmals in Erinnerung zu rufen:
Zu nennen sind
hier:
• die Erweiterung
von Fahrradparkplätzen,
• die Gestaltung
des Kreisels am Schlossfeld,
• die Planung zur
Errichtung eines öffentlichen WCs am Brückenparkplatz,
• die Planung zur
Ausweisung eines Radweges nach Altfeld,
• die Ergänzung
von Spielgeräten am Spielplatz Geschwister-Scholl-Ring,
• die Herstellung
von Stellplätzen am Bolzplatz Südring,
• die Gestaltung
des Spielplatzes am Bürgerhaus Michelrieth,
• die Errichtung
von zwei SB-Fahrradservicestationen am Mainradweg,
• die Umsetzung
eines Inklusionspielplatzes,
• die Errichtung
eines Beach-Volleyballfeldes am Jugendzentrum,
• die Sanierung
des Streetballplatzes,
• sowie die
Errichtung einer Outdoorfitnessanlage.
Alles Vorhaben,
die sicherlich wünschenswert sind, aber selbst in eineinviertel Jahren, mangels
Personal oder Kapazität in der Verwaltung, nicht oder jedenfalls nicht in dem
gewünschten Umfang umgesetzt werden konnten.
Gleiches gilt für
die immer wieder aufgeschobene Lösung der Frage der Kinderbetreuungseinrichtungen,
der Mainufergestaltung und natürlich der sehnlichst erwarteten Rückübertragung
unseres Schwimmbades samt möglichst baldiger Wiedereröffnung. Alles drei Dinge,
die erheblichen Finanzbedarf mit sich bringen, welcher insbesondere bei den Kinderbetreuungseinrichtungen
und dem „früheren“ Wonnemar in Ausmaß und Höhe – wenn überhaupt – nur mit
vielen Fragezeichen abgeschätzt werden kann. Wer in den vergangenen Wochen die
Presse-, samt Leserberichterstattung verfolgte, könnte den Eindruck gewinnen,
zumindest Teile des Stadtrates – die Fraktion von proMAR eingeschlossen – wären
an der Lösung dieser drei Projekte nicht interessiert und verweigerten
diesbezüglich geradezu die Arbeit.
Nichts könnte
falscher sein!
Wir verwahren uns
jedoch dagegen, der Bürgerschaft populistische Versprechungen oder Hoffnungen
zu machen, wenn absehbar ist, dass die Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen
wird oder gar muss. Kontraproduktiv ist es auch, immer neue Machbarkeitsstudien
und Konzepte zu beauftragen oder Beauftragte zu benennen oder einzustellen,
wenn seitens des Stadtrats noch überhaupt keine Grundsatzentscheidungen und
oftmals noch nicht einmal die entscheidenden Grundlagen durch die Verwaltung
ermittelt oder geklärt wurden oder werden konnten.
Wenn – wie im
Falle des früheren Wonnemars – der Fortgang auch noch vom befremdlichen Geschäftsgebaren
eines vermeintlichen Partners oder gar von Gerichtsentscheidungen abhängt, führen
kindliche Reaktionen – frei nach dem Motto „ich will aber“ schlicht und einfach
nicht weiter.
Dies heißt keineswegs,
die Dinge auf sich beruhen zu lassen, oder darauf zu hoffen, sie aussitzen oder
ihnen aus dem Weg gehen zu können. Es bringt aber auch nichts, kosten- und
zeitintensive Maßnahmen vom Zaun zu brechen, statt Zeit und Geld in umsetzbare
und bereits beschlossene Projekte zu stecken und diese schnellstmöglich zu verwirklichen.
Mehrfach hatten
wir in der Vergangenheit zudem angemahnt, nicht blind Förderprogrammen hinterher
zu laufen, sondern Entscheidungen stets nach Notwendigkeit und Nutzen für die Bevölkerung
zu treffen. Das bloße Setzen auf die Hoffnung, möglicherweise ein paar
Fördergelder zugewandt zu bekommen, bietet hingegen stets die Gefahr, falsche
Entscheidungen zu treffen und damit finanzielle Mittel und Personal zu binden. Fahrlässig
und unverständlich wird es in Bezug auf Förderprogramme jedoch auf der anderen
Seite, wenn die Stadt bereits Fördermittel bewilligt bekommen bzw. für das
laufende Jahr bei Abruf bereits fest zugesagt bekommen hat, jedoch diese
Fördergelder schlussendlich tatsächlich mangels Willen zur Umsetzung nicht
abgerufen werden (können) und somit zumindest für das laufende Jahr verfallen.
Zu nennen sind aus unserer Sicht hier insbesondere die bereits bei der
Regierung von Unterfranken anmeldeten Bedarfe der Städtebauförderung. Diese
Mittel stehen für uns „auf Abruf“ bereit. In Anbetracht des bereits fast
abgelaufenen 1. Quartals des Jahres 2023 ist diese Sorge, dass diese Mittel
ungenutzt verfallen, jedoch durchaus im Wachsen begriffen.
Es ist daher am
Stadtrat, die für die Umsetzung notwendigen diesbezüglichen Grundsatzentscheidungen
zu treffen, Planungsbüros zu beauftragen und so schnell als möglich in die
Bauausführung oder Umsetzung zu gehen.
1. Mainkai
Wenn angemahnt
wurde, dass beispielsweise die Mainufergestaltung nicht vorangehe, sollten wir
die hierfür bereits bereitstehenden Fördermittel in Höhe von 300.000,00 €
möglichst noch dieses Jahr voll abrufen und zumindest die Planung des
Abschnitts zwischen Biergarten und Alter Mainbrücke mutig in die Hand zu
nehmen. Dies gerne unter der Prämisse, dass – soweit baulich und rechtlich
möglich sowie in Abwägung der widerstreitenden Interessen von Fußgängern und Radfahrern
sowie Anwohnern und Gastronomiebetrieben – dabei eine Trennung von Fuß- und Radweg
angestrebt werden soll.
Zuvor ist – und
dies möglichst schnell – jedoch die Verwaltung gefordert, Gespräche und Abstimmungen
mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und
anderen möglicherweise zu beteiligenden Behörden sowie privaten Dritten zu
führen, um die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten von baulichen Veränderungen,
wie beispielsweise von Auf- oder Zuschüttungen (zu nennen ist hier das sog.
„Mainviereck“ am Ende der Fahrgasse) oder der Veränderung der Uferbefestigung,
zu klären.
Wie sich
insbesondere bei Bauprojekten und nicht zuletzt auch bei Konzepten wie dem Integrierten
Nachhaltigen Städtebaulichen Entwicklungskonzept (INSEK) zeigte, ist es äußerst
wichtig, dass der Stadtrat vor der Beauftragung der jeweiligen Planer und Entwickler
sich selbst darüber im Klaren wird, was eigentlich gewünscht und gewollt ist,
und vor allem, was gerade nicht erfolgen soll.
Umso klarer die
festgelegten Eckdaten eines Projekts bereits im Vorfeld in Stein gemeißelt
werden, umso weniger Überraschungen gibt es am Ende und umso weniger Diskussionen
müssen im laufenden Verfahren geführt und umso weniger im schlimmsten Fall
kostenintensiv angepasst werden.
Wir wünschen uns
daher für das „Rumpfhaushaltsjahr 2023“, dass der Stadtrat den Mut fasst, möglichst
bald Grundsatzentscheidungen zu treffen und nach erfolgter
Mehrheitsentscheidung in die Umsetzung geht. Neben der vielfach gewünschten
Trennung von Fuß- und Radweg sind dies aus unserer Sicht insbesondere die Frage
des Erhalts des Mainkaiparkplatzes, die Gestaltung und bessere Befestigung der
unteren Mainkaiebene, die Erhöhung des Freizeitwerts durch Schaffung besserer
Zugänge zum Main – etwa durch Stufen oder auch Stege (gerne auch mit
Möglichkeit der Anlandung durch Boote und kleinere Yachten), die bessere
Gestaltung des Bereichs der sogenannten „Fressmeile“ durch Befestigung der
Böschung und Weiterführung des gepflasterten Weges bis jedenfalls zur Alten
Mainbrücke, die Frage der Schaffung einer weiteren öffentlichen Toilette am Brückenparkplatz
sowie nicht zuletzt die Fortführung der Komfortstreifen sowie der Erhalt des „wildromantischen“
Charakters des Mainkais durch große alte Bäume und den reichlichen Gebrauch von
heimischem Rotsandstein.
Alles Dinge, die
vom Stadtrat bereits jetzt entschieden werden und sodann einem Fachplaner zur Berücksichtigung
bei der konkreten Planung mitgegeben werden können. Hier braucht es keinen Zeitaufschub
und vor allem keine weiteren Machbarkeitsstudien, die nur Zeit kosten und
inhaltlich nichts Neues bringen.
Die Stadträtinnen
und Stadträte wissen doch, was sie wollen oder nicht wollen! Also lassen Sie
uns dies dem Grundsatz nach diskutieren und dann per Mehrheitsbeschluss
entscheiden. Nicht alles wird einvernehmlich gehen, aber Mehrheit ist Mehrheit
und nichts ist schlechter, als dass nichts vorangeht.
2. Kinderbetreuungseinrichtungen
Nichts Anderes
gilt aus unserer Sicht für die Frage der Kindestageseinrichtungen.
Wie Sie alle
wissen, haben diverse Eltern im vergangen Jahr Absagen bezüglich der Gewährung
eines Kindergarten- oder Krippenplatzes bekommen. Dies, obwohl die Stadt
Markheidenfeld in den letzten Jahren stets in der Lage war, die Nachfrage nach
Betreuungsplätzen vollumfänglich zu bedienen.
Die unerwartet
hohe und im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegene Nachfrage, insbesondere
nach Krippenplätzen für die Kleinsten, war in diesem Ausmaß nicht abzusehen,
wenn auch – ehrlich gesagt, schon aufgrund des vom Bund beschlossenen Anrechts
auf Betreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – zu befürchten.
Die Sondereffekte
durch die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und die wieder aufflammende übrige
Flüchtlingskrise kommen erschwerend hinzu. Wie es mit den Geburtenzahlen in
unserer Stadt weitergeht, wissen zudem auch wir nicht. Die steigenden
Geburtenraten scheinen – die Zahlen des Freistaats Bayern zugrunde gelegt –
jedenfalls im Jahr 2022 zumindest deutlich gebrochen zu sein.
Ob sich dies
wieder ändert – wer weiß.
Ob dies zudem nach
Fertigstellung der geplanten Baugebiete im Märzfeld oder auf dem ehemaligen Ziegeleigelände
oder durch die großen Neubauprojekte auf dem ehemaligen Lermann-Areal in unserer
Stadt aufgefangen werden kann, oder ob diese Gebiete den Bedarf gar deutlich
erhöhen werden, steht ebenfalls in den Sternen.
Was also tun?
Nun, wir haben mit
der Entscheidung zur Erweiterung der Kita Altfeld bereits eine für das Betreuungswesen
weitgehende und bisherige Paradigmen über den Haufen werfende Entscheidung getroffen.
Nur wird die Umsetzung – wenn auch ohne langwieriges Vergabeverfahren – dennoch
nicht schnell, sondern frühestens im kommenden Jahr vollendet werden können.
Wie wir in einer Stadtratssitzung im Februar hören konnten, würde auch eine
etwaige Übergangslösung durch Errichtung von Modulen am Lohgraben-Kindergarten
mindestens zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Schnelle Abhilfe ist also
praktisch nicht möglich. Und ob in zwei bis drei Jahren der Bedarf tatsächlich
noch gegeben ist oder gar noch größer sein wird, ist fraglich und sollte –
soweit möglich – dringend vor weiteren Entscheidungen bestmöglich geklärt und
prognostiziert werden.
Eigentlich sollte
man meinen, dies wäre recht einfach durch einen Blick in die Belegungszahlen
und eine etwaige Warteliste sowie einen Abgleich mit den
Einwohnermeldeamtsdaten zu machen. Tatsächlich scheint hier jedoch große
Unklarheit zu bestehen und vor allem sich widersprechende Datenangaben
vorzuliegen. Diese müssen dringend geklärt und Unsicherheiten ausgeräumt
werden, damit wir auf tragfähiger Datengrundlage tragfähige Lösungen für die
Zukunft erarbeiten und beschließen können.
Wir können Geld –
wie jeder andere auch – halt nur einmal ausgeben! Die städtischen Finanzmittel
sollten aus diesem Grund trotz der guten Haushaltslage unserer Stadt aus
unserer Sicht möglichst nicht für Übergangslösungen, sondern in endgültige und
langfristig nutzbare Objekte investiert werden. Vor diesem Hintergrund setzen
wir uns für die schnellstmögliche Ausschreibung der bereits dem Grunde nach
beschlossenen Kinderbetreuungseinrichtung in der Ludwigstraße ein. Diese sollte
möglichst so dimensioniert werden, dass sie in der Lage ist, Bedarfsspitzen
auffangen zu können. Nochmals regen wir in diesem Zusammenhang an, ohne
Scheuklappen auch alternative Bauformen, wie etwa eine Modulbauweise oder auch
die Beauftragung eines Totalunternehmers zumindest zu prüfen. Keinesfalls
können wir uns bei der Errichtung und Sanierung der Kinderbetreuungseinrichtungen
Bauverzögerungen und Baukostensteigerungen – wie sie etwa bei der Säule II
angefallen sind – leisten.
Hier bitten wir
insbesondere die Bauverwaltung, kreativ das bestmögliche aus dem Vergaberecht herauszuholen.
Nichts Anderes
gilt für uns im Übrigen für die Umsetzung der Erweiterung/des Umbaus der Grundschule
oder der im Schulverband durchzuführenden Sanierung der Mittelschule.
3. Schwimmbad „Wonnemar“
Ein besonderes
Anliegen ist es mir – schon aufgrund meiner beruflichen Profession – etwas zu unserem
Schwimmbad zu sagen.
Ich glaube für den
ganzen Stadtrat sprechen zu können, wenn ich sage, dass wir alle mit der nunmehr
bereits langjährigen Schließung unseres Schwimmbades äußerst unzufrieden sind
und gerne allen Bürgerinnen und Bürgern sowie insbesondere den Kindern und
Jugendlichen wieder die Möglichkeit des Schwimmens und Badens – gerade in der
kalten Jahreszeit – ermöglichen würden.
Sie können sich sicher
sein, dass wir uns keine der getroffenen Entscheidungen der letzten drei Jahre
leichtgemacht haben. Ziel ist es weiterhin, so schnell wie möglich Klarheit zu
bekommen und sodann alles für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit und
schlussendlich die Wiedereröffnung des Bades – vielleicht ja auch wieder als
Maradies – zu tun. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir den Weg der
gerichtlichen Klärung stringent weiterverfolgen und das Eingehen von Kuhhändeln
weiterhin tunlichst vermeiden wollen. Wie unser Anwalt einmal sagte: „ich
kenne keinen Vertrag den der Betreiber jemals eingehalten hat“. Anders
ausgedrückt: „mit
solchen Leuten macht man keine Geschäfte.“
Völlig
ausgeschlossen ist es für uns daher, dass wir das Bad zur vermeintlichen
Abkürzung des Verfahrens praktisch ein zweites Mal kaufen. Wie auch die
Bürgerschaft in der Presse lesen konnte, bot der Insolvenzverwalter ja die
Rückübertragung gegen Zahlung von ca. sieben Millionen € an. Dies wohlgemerkt
trotz der Tatsache, dass sich die Stadt Marktheidenfeld vor Baubeginn dazu verpflichtet
hatte, den Baukredit für das Bad vollständig abzubezahlen. Sie ist sozusagen in
den Kredit der interSPA mit der finanzierenden Bank eingetreten und wird daher
unabhängig von der Insolvenz der Besitzgesellschaft nicht von der
Verbindlichkeit freiwerden, sondern diesen interSPA-Kredit weiterhin als
langjährige Belastung haben. Dem Insolvenzverwalter ist dies aus nicht nachvollziehbaren
Gründen jedoch gänzlich egal.
Nein, statt dem
schlechten Geld gutes hinterher zu werfen, heben wir uns die sieben Millionen €
lieber für die Sanierung und spätere Attraktivitätssteigerung unseres
Schwimmbades auf – dies auch, wenn die Verwirklichung noch ein „paar Monate“
dauern wird. Betont werden muss, dass die Stadt Marktheidenfeld sämtliche
Rechtsstreitigkeiten gegen interSPA gewonnen hat und sogar der Geschäftsführer
der Gruppe rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde. Der Weg, den wir
eingeschlagen haben, stellt sich also zunehmend auch objektiv als richtig heraus.
Hoffen wir, dass
nach dem vollumfänglichen Obsiegen im Schiedsgerichtsverfahren nunmehr bald auch
das Bayerische Oberste Landesgericht den Weg frei für den Rückfall an die Stadt
Marktheidenfeld macht.
Keine Illusionen
machen wir uns, dass die Arbeit hiernach erst richtig losgeht und der wünschenswerte
Selbstbetrieb des Bades samt Therme und Sauna uns auch finanziell einiges abverlangen
wird. Nochmals in ein Betreibermodell zu gehen, ist vor dem Hintergrund der negativen
Erfahrungen sowie der Ohnmacht, Nichts tun zu können, samt schmerzhaftem
Verzicht auf das Badevergnügen, jedoch keine wirkliche Alternative.
4. Personalbedarf
Mit Sorge
beobachten wir unabhängig von den Investitionen, dass der Personalbedarf und
zugleich auch der Personalaufwand weiterhin steigt. Hier gilt es in diesem Jahr
ganz genau hinzuschauen, ob auch tatsächlich alle Stellen richtig zugeschnitten
sind oder sich nicht doch an der einen oder anderen Stelle Synergieeffekte und
somit Freiräume schaffen lassen, welche im Folgenden den weiteren Zuwachs des
Stadtpersonals zumindest etwas eindämmen können. Dass das Kinderbetreuungswesen
auch beim Personal großen Raum einnimmt und die Gewinnung und das Halten von
Mitarbeitern in diesem Bereich besonders wichtig – wie zugleich schwierig ist –
ist dabei jedoch ohnehin allen bewusst.
II. Ausblick
Im Bewusstsein der
enormen finanziellen Herausforderungen schließt sich die Fraktion von proMAR
dem zurückhaltenden Haushaltsentwurf der Kämmerei vollumfänglich an und
verzichtet darauf, Anträge zu stellen und Änderungen vorzuschlagen. Wie bereits
2021 betont, ist die Aufstellung eines Haushalts nach den Art. 61 ff. der
bayerischen Gemeindeordnung zwingend vorgeschrieben, um als Kommune überhaupt
Ausgaben tätigen zu können. Dabei sind sämtliche voraussichtlich anfallenden
Positionen aufzunehmen. Es verbietet sich daher jedoch geradezu, den Haushalt
mit Unwägbarkeiten und einem Wunschkonzert zu überfrachten.
Klargestellt
werden muss, dass uns sehr daran gelegen ist, unsere Stadt zum Wohle aller und insbesondere
unserer vielen Bürgerinnen und Bürger fortzuentwickeln und noch lebenswerter zu
gestalten, als dies ja bereits der Fall ist. Die äußerst guten Platzierungen in
diversen Rankings von vergleichbaren Kleinstädten müssen uns Ansporn und
Verpflichtung sein, auch künftig das Bestmögliche zu erreichen und uns gerade
nicht auszuruhen. Es ist uns, bereits getreu unserem Namen proMAR, wichtig „für
Marktheidenfeld“ nicht im status quo zu verharren, sondern offen, unter
Einbeziehung der Bevölkerung, Neues anzustoßen.
Dies muss jedoch
auf eine seriöse und insbesondere im Sinne der städtischen Finanzen
verträgliche Art und Weise geschehen. Nehmen wir uns daher dieses
„Rumpfhaushaltsjahr“ zur Konsoldierung vor, ohne die notwendigen Vorbereitungshandlungen
für künftige größere Projekte aus den Augen zu verlieren.
III. Dank
Die Stadt
Marktheidenfeld befindet sich – wie anschaulich bereits in der Presse berichtet
wurde und wie es sich auch aus dem Haushaltsentwurf unserer Stadtkämmerin
ergibt – nach wie vor in einer äußerst glücklichen, weil gewerbe- und
einkommenssteuerstarken Situation. Hier gilt der aufrichtige Dank allen
Gewerbetreibenden, seien sie klein oder groß. Sie sind es, die unsere lebenswerte
Stadt überhaupt erst möglich machen.
Unser Dank gilt
aber nicht zuletzt auch allen Beschäftigen der Stadt Marktheidenfeld, den
vielen in Vereinen und anderweitig ehrenamtlich Engagierten sowie allen, welche
sich auf andere Weise für das Wohl unserer Stadt einsetzen.
Auf dass unsere Stadt auch im 75. Jahr seit ihrer Stadterhebung blühe
und gedeihe!