Für die Fraktion proMAR spricht Fraktionsvorsitzender Heinz Richter.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat,

sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

auch wenn es in vielen Gemeinden üblich sein mag, den Haushalt für das laufende Kalenderjahr erst im Frühling oder gar noch später aufzustellen, ist dies doch für die Stadt Marktheidenfeld äußerst ungewöhnlich und nunmehr dennoch nach dem Jahr 2021 innerhalb kürzester Zeit bereits zum zweiten Mal der Fall.

 

Uns als Stadtrat stellt dieser Umstand gerade in Bezug auf anstehende Investitionen vor die große Herausforderung einen Haushalt aufzustellen, bei dem uns bereits jetzt bewusst sein muss, dass die gewünschten Projekte innerhalb des laufenden Kalenderjahres nicht bzw. jedenfalls nicht vollständig verwirklicht werden können. Dankenswerterweise enthält jedoch auch der Haushaltsentwurf der Stadtverwaltung sowie die Stellungnahme unseres Bürgermeisters praktisch keine neuen Projekte, sondern beschränkt sich ganz im Gegenteil darauf, die bereits laufenden und angestoßenen Maßnahmen fortzuführen und hoffentlich vielfach noch in diesem Jahr zu einem guten Ende zu bringen. Dies begrüßen wir ausdrücklich.

 

I. Rückblick und Konsequenzen

Wie wir seitens proMAR bereits in der letzten Haushaltsrede betonten, gilt es die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen, wie insbesondere Straßenbau, Wasserversorgung, Schulen oder die Kinderbetreuung, schneller und effizienter voran zu bringen. Hier können wir keinen Aufschub dulden, sondern sind auch im Lauf des Jahres gehalten, alles zu tun, um diese Dinge nicht weiter zu verschleppen.

 

Wie schwierig jedoch nicht nur die Umsetzung dieser Pflichtaufgaben der Daseinsfürsorge ist, zeigt sich bei einem Rückblick auf die freiwilligen Leistungen der Stadt, welche sich anschaulich in den angenommenen Änderungs- und Ergänzungsanträgen der Fraktionen zum Haushalt 2022 finden.

 

Ich erlaube mir diese Projekte an dieser Stelle nochmals in Erinnerung zu rufen:

Zu nennen sind hier:

• die Erweiterung von Fahrradparkplätzen,

• die Gestaltung des Kreisels am Schlossfeld,

• die Planung zur Errichtung eines öffentlichen WCs am Brückenparkplatz,

• die Planung zur Ausweisung eines Radweges nach Altfeld,

• die Ergänzung von Spielgeräten am Spielplatz Geschwister-Scholl-Ring,

• die Herstellung von Stellplätzen am Bolzplatz Südring,

• die Gestaltung des Spielplatzes am Bürgerhaus Michelrieth,

• die Errichtung von zwei SB-Fahrradservicestationen am Mainradweg,

• die Umsetzung eines Inklusionspielplatzes,

• die Errichtung eines Beach-Volleyballfeldes am Jugendzentrum,

• die Sanierung des Streetballplatzes,

• sowie die Errichtung einer Outdoorfitnessanlage.

 

Alles Vorhaben, die sicherlich wünschenswert sind, aber selbst in eineinviertel Jahren, mangels Personal oder Kapazität in der Verwaltung, nicht oder jedenfalls nicht in dem gewünschten Umfang umgesetzt werden konnten.

 

Gleiches gilt für die immer wieder aufgeschobene Lösung der Frage der Kinderbetreuungseinrichtungen, der Mainufergestaltung und natürlich der sehnlichst erwarteten Rückübertragung unseres Schwimmbades samt möglichst baldiger Wiedereröffnung. Alles drei Dinge, die erheblichen Finanzbedarf mit sich bringen, welcher insbesondere bei den Kinderbetreuungseinrichtungen und dem „früheren“ Wonnemar in Ausmaß und Höhe – wenn überhaupt – nur mit vielen Fragezeichen abgeschätzt werden kann. Wer in den vergangenen Wochen die Presse-, samt Leserberichterstattung verfolgte, könnte den Eindruck gewinnen, zumindest Teile des Stadtrates – die Fraktion von proMAR eingeschlossen – wären an der Lösung dieser drei Projekte nicht interessiert und verweigerten diesbezüglich geradezu die Arbeit.

Nichts könnte falscher sein!

 

Wir verwahren uns jedoch dagegen, der Bürgerschaft populistische Versprechungen oder Hoffnungen zu machen, wenn absehbar ist, dass die Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird oder gar muss. Kontraproduktiv ist es auch, immer neue Machbarkeitsstudien und Konzepte zu beauftragen oder Beauftragte zu benennen oder einzustellen, wenn seitens des Stadtrats noch überhaupt keine Grundsatzentscheidungen und oftmals noch nicht einmal die entscheidenden Grundlagen durch die Verwaltung ermittelt oder geklärt wurden oder werden konnten.

 

Wenn – wie im Falle des früheren Wonnemars – der Fortgang auch noch vom befremdlichen Geschäftsgebaren eines vermeintlichen Partners oder gar von Gerichtsentscheidungen abhängt, führen kindliche Reaktionen – frei nach dem Motto „ich will aber“ schlicht und einfach nicht weiter.

 

Dies heißt keineswegs, die Dinge auf sich beruhen zu lassen, oder darauf zu hoffen, sie aussitzen oder ihnen aus dem Weg gehen zu können. Es bringt aber auch nichts, kosten- und zeitintensive Maßnahmen vom Zaun zu brechen, statt Zeit und Geld in umsetzbare und bereits beschlossene Projekte zu stecken und diese schnellstmöglich zu verwirklichen.

 

Mehrfach hatten wir in der Vergangenheit zudem angemahnt, nicht blind Förderprogrammen hinterher zu laufen, sondern Entscheidungen stets nach Notwendigkeit und Nutzen für die Bevölkerung zu treffen. Das bloße Setzen auf die Hoffnung, möglicherweise ein paar Fördergelder zugewandt zu bekommen, bietet hingegen stets die Gefahr, falsche Entscheidungen zu treffen und damit finanzielle Mittel und Personal zu binden. Fahrlässig und unverständlich wird es in Bezug auf Förderprogramme jedoch auf der anderen Seite, wenn die Stadt bereits Fördermittel bewilligt bekommen bzw. für das laufende Jahr bei Abruf bereits fest zugesagt bekommen hat, jedoch diese Fördergelder schlussendlich tatsächlich mangels Willen zur Umsetzung nicht abgerufen werden (können) und somit zumindest für das laufende Jahr verfallen. Zu nennen sind aus unserer Sicht hier insbesondere die bereits bei der Regierung von Unterfranken anmeldeten Bedarfe der Städtebauförderung. Diese Mittel stehen für uns „auf Abruf“ bereit. In Anbetracht des bereits fast abgelaufenen 1. Quartals des Jahres 2023 ist diese Sorge, dass diese Mittel ungenutzt verfallen, jedoch durchaus im Wachsen begriffen.

 

Es ist daher am Stadtrat, die für die Umsetzung notwendigen diesbezüglichen Grundsatzentscheidungen zu treffen, Planungsbüros zu beauftragen und so schnell als möglich in die Bauausführung oder Umsetzung zu gehen.

 

1. Mainkai

Wenn angemahnt wurde, dass beispielsweise die Mainufergestaltung nicht vorangehe, sollten wir die hierfür bereits bereitstehenden Fördermittel in Höhe von 300.000,00 € möglichst noch dieses Jahr voll abrufen und zumindest die Planung des Abschnitts zwischen Biergarten und Alter Mainbrücke mutig in die Hand zu nehmen. Dies gerne unter der Prämisse, dass – soweit baulich und rechtlich möglich sowie in Abwägung der widerstreitenden Interessen von Fußgängern und Radfahrern sowie Anwohnern und Gastronomiebetrieben – dabei eine Trennung von Fuß- und Radweg angestrebt werden soll.

 

Zuvor ist – und dies möglichst schnell – jedoch die Verwaltung gefordert, Gespräche und Abstimmungen mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und anderen möglicherweise zu beteiligenden Behörden sowie privaten Dritten zu führen, um die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten von baulichen Veränderungen, wie beispielsweise von Auf- oder Zuschüttungen (zu nennen ist hier das sog. „Mainviereck“ am Ende der Fahrgasse) oder der Veränderung der Uferbefestigung, zu klären.

 

Wie sich insbesondere bei Bauprojekten und nicht zuletzt auch bei Konzepten wie dem Integrierten Nachhaltigen Städtebaulichen Entwicklungskonzept (INSEK) zeigte, ist es äußerst wichtig, dass der Stadtrat vor der Beauftragung der jeweiligen Planer und Entwickler sich selbst darüber im Klaren wird, was eigentlich gewünscht und gewollt ist, und vor allem, was gerade nicht erfolgen soll.

 

Umso klarer die festgelegten Eckdaten eines Projekts bereits im Vorfeld in Stein gemeißelt werden, umso weniger Überraschungen gibt es am Ende und umso weniger Diskussionen müssen im laufenden Verfahren geführt und umso weniger im schlimmsten Fall kostenintensiv angepasst werden.

 

Wir wünschen uns daher für das „Rumpfhaushaltsjahr 2023“, dass der Stadtrat den Mut fasst, möglichst bald Grundsatzentscheidungen zu treffen und nach erfolgter Mehrheitsentscheidung in die Umsetzung geht. Neben der vielfach gewünschten Trennung von Fuß- und Radweg sind dies aus unserer Sicht insbesondere die Frage des Erhalts des Mainkaiparkplatzes, die Gestaltung und bessere Befestigung der unteren Mainkaiebene, die Erhöhung des Freizeitwerts durch Schaffung besserer Zugänge zum Main – etwa durch Stufen oder auch Stege (gerne auch mit Möglichkeit der Anlandung durch Boote und kleinere Yachten), die bessere Gestaltung des Bereichs der sogenannten „Fressmeile“ durch Befestigung der Böschung und Weiterführung des gepflasterten Weges bis jedenfalls zur Alten Mainbrücke, die Frage der Schaffung einer weiteren öffentlichen Toilette am Brückenparkplatz sowie nicht zuletzt die Fortführung der Komfortstreifen sowie der Erhalt des „wildromantischen“ Charakters des Mainkais durch große alte Bäume und den reichlichen Gebrauch von heimischem Rotsandstein.

 

Alles Dinge, die vom Stadtrat bereits jetzt entschieden werden und sodann einem Fachplaner zur Berücksichtigung bei der konkreten Planung mitgegeben werden können. Hier braucht es keinen Zeitaufschub und vor allem keine weiteren Machbarkeitsstudien, die nur Zeit kosten und inhaltlich nichts Neues bringen.

 

Die Stadträtinnen und Stadträte wissen doch, was sie wollen oder nicht wollen! Also lassen Sie uns dies dem Grundsatz nach diskutieren und dann per Mehrheitsbeschluss entscheiden. Nicht alles wird einvernehmlich gehen, aber Mehrheit ist Mehrheit und nichts ist schlechter, als dass nichts vorangeht.

 

2. Kinderbetreuungseinrichtungen

Nichts Anderes gilt aus unserer Sicht für die Frage der Kindestageseinrichtungen.

Wie Sie alle wissen, haben diverse Eltern im vergangen Jahr Absagen bezüglich der Gewährung eines Kindergarten- oder Krippenplatzes bekommen. Dies, obwohl die Stadt Markheidenfeld in den letzten Jahren stets in der Lage war, die Nachfrage nach Betreuungsplätzen vollumfänglich zu bedienen.

 

Die unerwartet hohe und im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegene Nachfrage, insbesondere nach Krippenplätzen für die Kleinsten, war in diesem Ausmaß nicht abzusehen, wenn auch – ehrlich gesagt, schon aufgrund des vom Bund beschlossenen Anrechts auf Betreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – zu befürchten.

 

Die Sondereffekte durch die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und die wieder aufflammende übrige Flüchtlingskrise kommen erschwerend hinzu. Wie es mit den Geburtenzahlen in unserer Stadt weitergeht, wissen zudem auch wir nicht. Die steigenden Geburtenraten scheinen – die Zahlen des Freistaats Bayern zugrunde gelegt – jedenfalls im Jahr 2022 zumindest deutlich gebrochen zu sein.

Ob sich dies wieder ändert – wer weiß.

 

Ob dies zudem nach Fertigstellung der geplanten Baugebiete im Märzfeld oder auf dem ehemaligen Ziegeleigelände oder durch die großen Neubauprojekte auf dem ehemaligen Lermann-Areal in unserer Stadt aufgefangen werden kann, oder ob diese Gebiete den Bedarf gar deutlich erhöhen werden, steht ebenfalls in den Sternen.

Was also tun?

 

Nun, wir haben mit der Entscheidung zur Erweiterung der Kita Altfeld bereits eine für das Betreuungswesen weitgehende und bisherige Paradigmen über den Haufen werfende Entscheidung getroffen. Nur wird die Umsetzung – wenn auch ohne langwieriges Vergabeverfahren – dennoch nicht schnell, sondern frühestens im kommenden Jahr vollendet werden können. Wie wir in einer Stadtratssitzung im Februar hören konnten, würde auch eine etwaige Übergangslösung durch Errichtung von Modulen am Lohgraben-Kindergarten mindestens zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Schnelle Abhilfe ist also praktisch nicht möglich. Und ob in zwei bis drei Jahren der Bedarf tatsächlich noch gegeben ist oder gar noch größer sein wird, ist fraglich und sollte – soweit möglich – dringend vor weiteren Entscheidungen bestmöglich geklärt und prognostiziert werden.

 

Eigentlich sollte man meinen, dies wäre recht einfach durch einen Blick in die Belegungszahlen und eine etwaige Warteliste sowie einen Abgleich mit den Einwohnermeldeamtsdaten zu machen. Tatsächlich scheint hier jedoch große Unklarheit zu bestehen und vor allem sich widersprechende Datenangaben vorzuliegen. Diese müssen dringend geklärt und Unsicherheiten ausgeräumt werden, damit wir auf tragfähiger Datengrundlage tragfähige Lösungen für die Zukunft erarbeiten und beschließen können.

 

Wir können Geld – wie jeder andere auch – halt nur einmal ausgeben! Die städtischen Finanzmittel sollten aus diesem Grund trotz der guten Haushaltslage unserer Stadt aus unserer Sicht möglichst nicht für Übergangslösungen, sondern in endgültige und langfristig nutzbare Objekte investiert werden. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für die schnellstmögliche Ausschreibung der bereits dem Grunde nach beschlossenen Kinderbetreuungseinrichtung in der Ludwigstraße ein. Diese sollte möglichst so dimensioniert werden, dass sie in der Lage ist, Bedarfsspitzen auffangen zu können. Nochmals regen wir in diesem Zusammenhang an, ohne Scheuklappen auch alternative Bauformen, wie etwa eine Modulbauweise oder auch die Beauftragung eines Totalunternehmers zumindest zu prüfen. Keinesfalls können wir uns bei der Errichtung und Sanierung der Kinderbetreuungseinrichtungen Bauverzögerungen und Baukostensteigerungen – wie sie etwa bei der Säule II angefallen sind – leisten.

Hier bitten wir insbesondere die Bauverwaltung, kreativ das bestmögliche aus dem Vergaberecht herauszuholen.

 

Nichts Anderes gilt für uns im Übrigen für die Umsetzung der Erweiterung/des Umbaus der Grundschule oder der im Schulverband durchzuführenden Sanierung der Mittelschule.

 

3. Schwimmbad „Wonnemar“

Ein besonderes Anliegen ist es mir – schon aufgrund meiner beruflichen Profession – etwas zu unserem Schwimmbad zu sagen.

Ich glaube für den ganzen Stadtrat sprechen zu können, wenn ich sage, dass wir alle mit der nunmehr bereits langjährigen Schließung unseres Schwimmbades äußerst unzufrieden sind und gerne allen Bürgerinnen und Bürgern sowie insbesondere den Kindern und Jugendlichen wieder die Möglichkeit des Schwimmens und Badens – gerade in der kalten Jahreszeit – ermöglichen würden.

Sie können sich sicher sein, dass wir uns keine der getroffenen Entscheidungen der letzten drei Jahre leichtgemacht haben. Ziel ist es weiterhin, so schnell wie möglich Klarheit zu bekommen und sodann alles für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit und schlussendlich die Wiedereröffnung des Bades – vielleicht ja auch wieder als Maradies – zu tun. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir den Weg der gerichtlichen Klärung stringent weiterverfolgen und das Eingehen von Kuhhändeln weiterhin tunlichst vermeiden wollen. Wie unser Anwalt einmal sagte: ich kenne keinen Vertrag den der Betreiber jemals eingehalten hat“. Anders ausgedrückt: „mit solchen Leuten macht man keine Geschäfte.“

 

Völlig ausgeschlossen ist es für uns daher, dass wir das Bad zur vermeintlichen Abkürzung des Verfahrens praktisch ein zweites Mal kaufen. Wie auch die Bürgerschaft in der Presse lesen konnte, bot der Insolvenzverwalter ja die Rückübertragung gegen Zahlung von ca. sieben Millionen € an. Dies wohlgemerkt trotz der Tatsache, dass sich die Stadt Marktheidenfeld vor Baubeginn dazu verpflichtet hatte, den Baukredit für das Bad vollständig abzubezahlen. Sie ist sozusagen in den Kredit der interSPA mit der finanzierenden Bank eingetreten und wird daher unabhängig von der Insolvenz der Besitzgesellschaft nicht von der Verbindlichkeit freiwerden, sondern diesen interSPA-Kredit weiterhin als langjährige Belastung haben. Dem Insolvenzverwalter ist dies aus nicht nachvollziehbaren Gründen jedoch gänzlich egal.

 

Nein, statt dem schlechten Geld gutes hinterher zu werfen, heben wir uns die sieben Millionen € lieber für die Sanierung und spätere Attraktivitätssteigerung unseres Schwimmbades auf – dies auch, wenn die Verwirklichung noch ein „paar Monate“ dauern wird. Betont werden muss, dass die Stadt Marktheidenfeld sämtliche Rechtsstreitigkeiten gegen interSPA gewonnen hat und sogar der Geschäftsführer der Gruppe rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde. Der Weg, den wir eingeschlagen haben, stellt sich also zunehmend auch objektiv als richtig heraus.

 

Hoffen wir, dass nach dem vollumfänglichen Obsiegen im Schiedsgerichtsverfahren nunmehr bald auch das Bayerische Oberste Landesgericht den Weg frei für den Rückfall an die Stadt Marktheidenfeld macht.

 

Keine Illusionen machen wir uns, dass die Arbeit hiernach erst richtig losgeht und der wünschenswerte Selbstbetrieb des Bades samt Therme und Sauna uns auch finanziell einiges abverlangen wird. Nochmals in ein Betreibermodell zu gehen, ist vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen sowie der Ohnmacht, Nichts tun zu können, samt schmerzhaftem Verzicht auf das Badevergnügen, jedoch keine wirkliche Alternative.

 

4. Personalbedarf

Mit Sorge beobachten wir unabhängig von den Investitionen, dass der Personalbedarf und zugleich auch der Personalaufwand weiterhin steigt. Hier gilt es in diesem Jahr ganz genau hinzuschauen, ob auch tatsächlich alle Stellen richtig zugeschnitten sind oder sich nicht doch an der einen oder anderen Stelle Synergieeffekte und somit Freiräume schaffen lassen, welche im Folgenden den weiteren Zuwachs des Stadtpersonals zumindest etwas eindämmen können. Dass das Kinderbetreuungswesen auch beim Personal großen Raum einnimmt und die Gewinnung und das Halten von Mitarbeitern in diesem Bereich besonders wichtig – wie zugleich schwierig ist – ist dabei jedoch ohnehin allen bewusst.

 

II. Ausblick

Im Bewusstsein der enormen finanziellen Herausforderungen schließt sich die Fraktion von proMAR dem zurückhaltenden Haushaltsentwurf der Kämmerei vollumfänglich an und verzichtet darauf, Anträge zu stellen und Änderungen vorzuschlagen. Wie bereits 2021 betont, ist die Aufstellung eines Haushalts nach den Art. 61 ff. der bayerischen Gemeindeordnung zwingend vorgeschrieben, um als Kommune überhaupt Ausgaben tätigen zu können. Dabei sind sämtliche voraussichtlich anfallenden Positionen aufzunehmen. Es verbietet sich daher jedoch geradezu, den Haushalt mit Unwägbarkeiten und einem Wunschkonzert zu überfrachten.

 

Klargestellt werden muss, dass uns sehr daran gelegen ist, unsere Stadt zum Wohle aller und insbesondere unserer vielen Bürgerinnen und Bürger fortzuentwickeln und noch lebenswerter zu gestalten, als dies ja bereits der Fall ist. Die äußerst guten Platzierungen in diversen Rankings von vergleichbaren Kleinstädten müssen uns Ansporn und Verpflichtung sein, auch künftig das Bestmögliche zu erreichen und uns gerade nicht auszuruhen. Es ist uns, bereits getreu unserem Namen proMAR, wichtig „für Marktheidenfeld“ nicht im status quo zu verharren, sondern offen, unter Einbeziehung der Bevölkerung, Neues anzustoßen.

 

Dies muss jedoch auf eine seriöse und insbesondere im Sinne der städtischen Finanzen verträgliche Art und Weise geschehen. Nehmen wir uns daher dieses „Rumpfhaushaltsjahr“ zur Konsoldierung vor, ohne die notwendigen Vorbereitungshandlungen für künftige größere Projekte aus den Augen zu verlieren.

 

III. Dank

Die Stadt Marktheidenfeld befindet sich – wie anschaulich bereits in der Presse berichtet wurde und wie es sich auch aus dem Haushaltsentwurf unserer Stadtkämmerin ergibt – nach wie vor in einer äußerst glücklichen, weil gewerbe- und einkommenssteuerstarken Situation. Hier gilt der aufrichtige Dank allen Gewerbetreibenden, seien sie klein oder groß. Sie sind es, die unsere lebenswerte Stadt überhaupt erst möglich machen.

 

Unser Dank gilt aber nicht zuletzt auch allen Beschäftigen der Stadt Marktheidenfeld, den vielen in Vereinen und anderweitig ehrenamtlich Engagierten sowie allen, welche sich auf andere Weise für das Wohl unserer Stadt einsetzen.

 

Auf dass unsere Stadt auch im 75. Jahr seit ihrer Stadterhebung blühe und gedeihe!