Geschäftsleitender Beamter Hanakam erläutert detailliert die rechtliche Situation zur Neufestlegung des Sanierungsgebiets und die rechtlichen Hintergründe anhand des Beispiels Grundschuld-Bestellung. Auf Rückfrage eines Gremiumsmitglieds bestätigt er, dass durch den Notar bei allen Grundstücksverkäufen das Negativzeugnis der Stadt angefordert werden müsse.