Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Das Sanierungsgebiet „Innenstadt Marktheidenfeld“ wurde am 29.11.2022 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Gestaltungssatzung und das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet bilden das Fördergebiet des Kommunalen Förderprogramms.

 

Die Richtlinien zum Kommunalen Förderprogramm wurden seitens der Verwaltung überarbeitet. Im Einzelnen sollen folgende Regelungen modifiziert werden:

 

Nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken wurde die Höhe der Zuwendung § 5 Absatz 4 von 10.225,00 € auf 15.000,00 € erhöht. Die Refinanzierung durch die Städtebauförderung wurde genehmigt.

 

Durch die erheblichen Kostensteigerungen in der Baubranche wurde bei § 7 Absatz 4 die Summe von 15.340,00 € auf 25.000,00 € erhöht, ab dieser Summe werden nun drei Angebote zum Kostenvergleich benötigt.

 

In § 7 Absatz 7 wurde der Betrag von 5.115,00 € auf 7.500,00 € erhöht. Hier kann ein Antragsteller im Einzelfall auf Antrag bei der Bewilligungsbehörde eine Teilzahlung ausgezahlt bekommen.

 

Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt und geht auf die Fragen der Gremiumsmitglieder ein. Die Schwierigkeit, in der heutigen Zeit ein zweites oder gar ein drittes Angebot einer Baufirma zu erhalten, wird erörtert.

 

Erster Bürgermeister Stamm erwähnt, im festgelegten Sanierungsgebiet werde die Zuwendung durch die Städtebauförderung zu 60 % refinanziert. Bei der Förderung von Sanierungen in den Stadtteilen handele es sich um eine freiwillige kommunale Leistung ohne Refinanzierung durch andere Stellen.

 

Es wird gremiumsseits empfohlen, zeitnah auch die Gestaltungsfibel für die Stadtteile im Hinblick auf die Baukostensteigerung zu überarbeiten und eine Anpassung der Förderbeträge zu prüfen.


Beschluss:

 

Die Richtlinien für das Kommunale Förderprogramm zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Stadtsanierung „Innenstadt Marktheidenfeld“ in der Fassung vom 02.03.2023 (Anlage 2 zum Protokoll) treten ab 01.04.2023 in Kraft.