Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 7

(Bei Behandlung des Tagesordnungspunktes ist Christian Koch vom Ingenieurbüro Koch anwesend.)

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 die Ausweisung eines Wohn- und Mischgebietes für das ehemalige Ziegeleigelände beschlossen. Die ebenfalls erforderliche 30. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits am 27.09.2018 angestoßen. Die beiden Verfahren werden parallel zueinander geführt. Ein entsprechender Auslegungsbeschluss wurde am 26.11.2020 gefasst, die frühzeitige Beteiligung für beide Bauleitplanverfahren erfolgte vom 18.01. – 19.02.2021. Die anschließende förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und auch der Nachbargemeinden fand vom 30.08. – 02.10.2021 statt. Die darüber hinaus erforderliche erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange, Behörden, und Nachbargemeinden fand dann vom 29.08. – 30.09.2022 statt.

Die hierbei vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise wurden zwischenzeitlich geprüft und ggf. in die Planung eingearbeitet bzw. werden zur Kenntnis genommen oder beachtet.

 

Folgende Änderungen wurden gegenüber der letztmaligen im Stadtrat vorgestellten Fassung in der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes u. a. vorgenommen:

 

·         Im Schallgutachten Gewerbelärm (Fa. Wölfel) auf Deckblatt Bezug zur Flächennutzungsplanänderung aufgeführt

 

Folgende Änderungen wurden gegenüber der letztmaligen im Stadtrat vorgestellten Fassung im Bebauungsplan u. a. vorgenommen:

 

·         Hinweis auf Flugbetrieb des Flugsportclub Altfeld aufgenommen

·         Änderung des Worts „Traufhöhe“ in „Wandhöhe“ bei Pultdächern

·         Berichtigung der Festsetzung zur Abstandsfläche (Verzicht auf Abstandstiefenmaß von 0,4 H)

·         Änderung der Festsetzung zum GEe (Verzicht auf „die nach ihrem Störgrad einem Mischgebiet entsprechen“)

·         Ausschluss von Genehmigungsfreistellungsverfahren für handwerkliche und gewerbliche Vorhaben im GEe

·         Hinweis auf Nachweis von Schallgutachten bei Einzelbaugenehmigungen im GEe

·         Herausnahme des Hinweises zur Schießanlage der königlich privilegierten Schützengesellschaft

·         Kleine Anpassungen der Artenschutzfestsetzungen

 

Christian Koch vom Ingenieurbüro Koch erläutert die vorgenommenen Planungsänderungen im Detail und die im Hinblick auf die eingegangenen Stellungnahmen erfolgten Abwägungsvorschläge für beide Bauleitplanverfahren, ebenso die von Seiten der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise. Die kompletten Unterlagen einschließlich Abwägungsmatrix wurden dem Stadtrat über die Cloud „Kommsafe“ unter folgendem Link: KommSafe zur Vorberatung zur Verfügung gestellt.

 

Zu den zur Verfügung gestellten Unterlagen und insbesondere zur Abwägungsmatrix bezüglich des Flächennutzungsplans sowie zur Abwägungsmatrix bezüglich des Bebauungsplans, diese jeweils mit Einzelbeschluss-Vorschlägen, werden seitens des Gremiums keine Änderungswünsche vorgebracht.

Verschiedene Rückfragen der Stadträte erläutert Herr Koch detailliert.

 

Fraktionsvorsitzende Hospes kündigt für die Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90 die Ablehnung des Vorhabens insgesamt an und begründet dies mit der ihrer Auffassung nach Ungeeignetheit des Geländes.

Stadtrat Harth hält fest, seine Fraktion lehne den vorgestellten Bebauungsplan nach wie vor ab und beantragt die getrennte Abstimmung von Flächennutzungs- und Bebauungsplan.

 

Auf Rückfrage des Vorsitzenden werden gremiumsseits keine Einwände gegen die beantragte getrennte Abstimmung vorgebracht.


Beschluss:

 

1.    Nach eingehender Beratung wird der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Abwägung über die Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen zugestimmt, welche während der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Behördenbeteiligung gem. §§ 4a Abs. 3 i. V. m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 30. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Wohn- und Mischgebiet ehemaliges Ziegeleigelände“, Kernstadt Marktheidenfeld abgebeben worden sind.

 

2.    Der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Wohn- und Mischgebiet ehemaliges Ziegeleigelände“, Kernstadt Marktheidenfeld in der Fassung vom 06.02.2023. Der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 06.02.2023 wird ebenfalls zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 1 BauGB dem Landratsamt Main-Spessart zur Genehmigung vorzulegen.

 

mehrheitlich beschlossen   Ja 16  Nein  4 

 

 

 

3.    Nach eingehender Beratung wird der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Abwägung über die Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen zugestimmt, welche während der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Behördenbeteiligung gem. §§ 4a Abs. 3 i. V. m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohn- und Mischgebiet ehemaliges Ziegeleigelände“, Kernstadt Marktheidenfeld abgebeben worden sind.

 

4.    Der Bebauungsplan „Wohn- und Mischgebiet ehemaliges Ziegeleigelände“, Kernstadt Marktheidenfeld in der Fassung vom 06.02.2023 gem. § 10 Abs. 1 BauGB wird als Satzung beschlossen. Die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (gem. § 81 BayBO) werden ebenfalls als Satzung beschlossen und nach § 9 Abs. 4 BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Begründung in der Fassung vom 06.02.2023 zum Bebauungsplan wird ebenfalls zugestimmt.

Der Bebauungsplan ist nach Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen.