Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11

Beim Ortstermin finden sich der Erste Bürgermeister, der Bau- und Umweltausschuss, der Antragsteller Herr Stefan Krebs, Herr Erwin Scheiner (Biberbeauftagter Bund Naturschutz), die Presse, Mitarbeiter aus der Verwaltung: Frau Hartmann und Herr Burk ein.

Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden, bedankt sich für die Teilnahme und übergibt das Wort an Herrn Burk. Dieser erläutert wie folgt:

 

Mit Schreiben vom 02.12.2022 beantragt Stefan Krebs die Schaffung einer Zugänglichkeit seiner Grundstücke Fl.-Nr. 5831 und Fl.-Nr. 5832 (siehe Katasterauszug, blaue Markierung, den Ausschussmitgliedern über das Ratsinformationssystem zugänglich).

 

Die beiden Grundstücke liegen an der Würzburger Straße im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten sei eine Andienung der Grundstücke über die Zufahrt zur Haunermühle (Würzburger Straße 30 und 32) laut Herrn Krebs nicht möglich. Gegenwärtig erfolgt die Zufahrt über die Grundstücke der Stadt Marktheidenfeld (Fl.-Nrn. 5812, 5812/4, 5812/7, 5827) sowie über Privatgrundstücke (Fl.-Nrn. 5814, 5816, 5817, 5818, 5821, 5829). Ein öffentlicher Flurweg ist in diesem Bereich nicht vorhanden. Der Zufahrtsweg ist nicht gewidmet und verläuft über private Grundstücke.

 

Aufgrund von Bibertätigkeiten am Erlenbach sowie bergseitige Quell-/Drainageaustritte sind die Auwald- bzw. Wiesengrundstücke stark durchnässt und daher nur bedingt befahrbar.

 

Hierzu fanden bereits Ortstermine mit dem Biberbeauftragten des Landratsamtes (Hr. Gerd Reimer), mit der unteren Naturschutzbehörde (Hr. Felix Ankenbrand) sowie mit dem städtischen Bau- und Umweltamt (Hr. Andreas Burk) statt. Eine Stellungnahme der UNB nebst zugehöriger Fotodokumentation wird den Ausschuss-Mitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es werden von der UNB folgende Lösungsvorschläge unterbreitet:

 

1.    Herstellung und Ausbau eines Flurwegs

2.    Regelmäßiger Abtrag der Biberdämme

3.    Herstellung einer Zuwegung mittels Brücke über den Erlenbach

 

Zu Vorschlag 1: Ein Weg entlang des Erlenbaches in diesem Bereich ist nicht existent. Die auf der Fotodokumentation der UNB ersichtlichen Fahrspuren verlaufen quer über Grundstücke, die sich überwiegend in Privatbesitzt befinden (siehe oben). Um einen Weg herstellen zu können, ist Flächenerwerb notwendig. Bei Feststellung eines öffentlichen Interesses ist im Anschluss ein entsprechendes Verfahren zur Widmung eines öffentlichen Flurwegs durchzuführen. Ein möglicher Verlauf dieses Weges ist auf dem Katasterplan rot gestrichelt eingezeichnet (den Ausschussmitgliedern über das Ratsinformationssystem zugänglich).

 

Zu Vorschlag 2: Hierzu ist eine Genehmigung der UNB notwendig. Eine Anfrage an die UNB hierzu blieb bislang unbeantwortet. Eine Zuwegung bis zu den Biberdämmen ist in diesem Fall ebenfalls notwendig.

 

Zu Vorschlag 3: Neben der bereits zu Vorschlag 1 erläuterten Vorgehensweise ist darüber hinaus noch ein Wasserrechtsverfahren für den Bau einer Brücke über den Erlenbach erforderlich.

 

Eine freie Entfaltung des Bibers in diesem Bereich zur Förderung des Wasserrückhaltes, der Grundwasserneubildung, Auwaldentwicklung, naturnahen Gewässerentwicklung, Biodiver-sität, etc. wird aus naturschutzfachlicher Sicht auch seitens des städtischen Bau- und Umweltamtes positiv gesehen.

 

Zur Inaugenscheinnahme der Situation findet dieser Ortstermin des Bau- und Umweltausschusses statt. Die Verwaltung steht dem Ansinnen des Herrn Krebs ablehnend gegenüber. Herr Burk regt das Gremium zu einer Überlegung an, wie damit umgegangen werden soll.

 

Stadtrat Ludwig Keller ist der Auffassung, dass ein öffentliches Interesse hier nicht begründet werden kann. Diese Auffassung vertritt das Gremium insgesamt.

 

Ebenso ist man sich mehrheitlich einig keinen Präzedenzfall für die Herstellung einer Zuwegung auf privaten Grundstücken zu schaffen.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden besteht Einverständnis des Gremiums über eine Wortmeldung des Antragstellers. Herr Krebs bedankt sich für den Ortstermin. Er schildert seine Situation, bittet um Verständnis und Kompromissbereitschaft. Aus seiner Sicht handelt es sich hier um öffentliches Interesse, da der Bauhof der Stadt Marktheidenfeld zur Grünpflege auch ihre Grundstücke mit den hierzu erforderlichen Fahrzeugen anfahren muss.

 

Stadtrat Burkhard Wagner fragt den Antragsteller, ob die Zufahrt zu seinem Grundstück anderweitig möglich ist. Herr Krebs teilt mit, dass dies von der B8 aus nicht möglich ist, da die Zufahrt zu eng für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge ist. Herr Burk erläutert hierzu, dass eine breitere Zufahrt an dieser Stelle von Herrn Krebs mit dem Straßenbauamt abzuklären wäre und ein evtl. Rückbau bzw. Umbau des Pferdestalls erforderlich werden könnte.

 

Abschließend fasst der Vorsitzende zusammen, dass der öffentliche Bau eines Weges nicht erfolgen könne, da sonst eine Gefälligkeitsplanung vorliegt. Demnach sollen von der Bauverwaltung Kosten für eine grobe Ausschotterung mit Verrohrung, aufgrund des bergseitigen Quell-/Drainageaustrittes, auf dem städtischen Grundstück (Flur-Nr. 5812/4) ermittelt werden. Die privaten Grundstücke müssen auf eigene Rechnung ertüchtigt werden.

Aus naturschutzrechtlichen Gründen spricht dem nichts entgegen, so Herr Scheiner auf Nachfrage des Vorsitzenden.

 


Beschluss:

 

Dem Antrag von Stefan Krebs zum Bau eines öffentlichen Flurweges entlang des Erlenbaches vom 02.12.2022 wird stattgegeben.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die dafür notwendigen Grundstücksverhandlungen zu führen, ein förmliches Verfahren in die Wege zu leiten und die erforderlichen Finanzmittel in den Haushalt 2023 aufzunehmen.