Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 30 Abs. 3 i. V. m. § 34 BauGB im Geltungsbereich des einfachen BPlans „Altstadt“

·         hält die Festsetzungen ein                                   ja   nein

·         Stellplatzsatzung eingehalten                               ja   nein

·         Sanierungsbeirat beteiligt                                     ja   nein

·         Stellungnahme Sanierungsbeauftragte                ja   nein

=> derzeit erfolgt keine Sanierungsberatung


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Altstadt“ (Mischgebiet) im Sanierungsgebiet und hält die Festsetzungen ein. Die darüber hinaus vorzunehmende Beurteilung erfolgte gem. § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der Umgebungsbebauung ein und die Erschließung ist gesichert.

 

Vorgesehen ist eine Nutzungsänderung von einem Wohnhaus zu einem Gästehaus mit zwei Einzelzimmern und einem Doppelzimmer, die übrigen Räumlichkeiten dienen als Gemeinschaftsräume. Die Nutzungsänderung soll für alle Geschosse gelten, bauliche Maßnahmen an der Außenhülle oder im Innenbereich erfolgen nicht (daher keine Stellungnahme Sanierungsbeirat und Sanierungsbeauftragte erforderlich).

 

Die Stellplatz- und Ablösesatzung ist ebenfalls eingehalten, es sind bereits zwei Stellplätze auf dem Grundstück ausgewiesen.