Sitzung: 31.01.2023 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:
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Liegt gem. § 30
Abs. 3 i. V. m. § 34 BauGB im Geltungsbereich des einfachen BPlans „Altstadt“
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hält die
Festsetzungen ein ja nein
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Stellplatzsatzung
eingehalten ja nein
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Sanierungsbeirat
beteiligt ja nein
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Stellungnahme
Sanierungsbeauftragte ja nein
=> derzeit erfolgt keine
Sanierungsberatung
Keine Einwände.
Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes
„Altstadt“ (Mischgebiet) im Sanierungsgebiet und hält die Festsetzungen ein.
Die darüber hinaus vorzunehmende Beurteilung erfolgte gem. § 34 BauGB. Das
Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der Umgebungsbebauung ein und die
Erschließung ist gesichert.
Vorgesehen ist eine Nutzungsänderung von einem Wohnhaus zu einem
Gästehaus mit zwei Einzelzimmern und einem Doppelzimmer, die übrigen
Räumlichkeiten dienen als Gemeinschaftsräume. Die Nutzungsänderung soll für
alle Geschosse gelten, bauliche Maßnahmen an der Außenhülle oder im
Innenbereich erfolgen nicht (daher keine Stellungnahme Sanierungsbeirat und
Sanierungsbeauftragte erforderlich).
Die Stellplatz- und Ablösesatzung ist ebenfalls eingehalten, es sind
bereits zwei Stellplätze auf dem Grundstück ausgewiesen.