Bekanntmachung des im Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 Abs. 2 BayBO behandelten Bauvorhabens

 

Es handelt sich hier um einen Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 Abs. 2 BayBO für die Errichtung von zwei Dachgauben in den beiden Kinderzimmern nach Süden bzw. Norden hin. Die Dachgauben haben eine Dachneigung von 10°, die des Daches des Gebäudes 30°.