Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, im Stadtteil Altfeld und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Vorgesehen ist ein Balkonanbau an das bestehende Gebäude in süd-westlicher Richtung über der bereits bestehenden Garage. Die Fläche unterhalb des Balkons, vor der Garage soll auch als Carport genutzt werden.

 

Die benötigten Abstandsflächen erstrecken sich über die Mitte der Straße hinaus, die Beurteilung dieses Sachverhalts liegt allerdings in der Zuständigkeit des Landratsamtes. Der hiervon betroffene Nachbar hat gem. Unterlagen seine Zustimmung erteilt.