Sitzung: 31.01.2023 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:
·
Liegt gem. § 34
BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
·
fügt sich in
die Eigenart der näheren Umgebung ein
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Stellplatzsatzung
eingehalten
·
Erschließung
ist gesichert
Keine Einwände.
Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Bauvorhaben
liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, im Stadtteil Altfeld und fügt
sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Vorgesehen ist ein
Balkonanbau an das bestehende Gebäude in süd-westlicher Richtung über der
bereits bestehenden Garage. Die Fläche unterhalb des Balkons, vor der Garage
soll auch als Carport genutzt werden.
Die benötigten
Abstandsflächen erstrecken sich über die Mitte der Straße hinaus, die
Beurteilung dieses Sachverhalts liegt allerdings in der Zuständigkeit des
Landratsamtes. Der hiervon betroffene Nachbar hat gem. Unterlagen seine
Zustimmung erteilt.