Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Gebäude steht unter Denkmalschutz

·         Stellplatzsatzung eingehalten                              ja   nein

·         Zur Abweichung wird das Einvernehmen erteilt  ja   nein

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und fügt sich in die Eigenart der Umgebungsbebauung ein. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die neben dem VG-Gebäude auf dem Grundstück vorhandene Bebauung wird komplett abgebrochen. Vorgesehen ist ein barrierefreier 5-geschossiger Anbau an das Bestandsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft (4-geschossig + DG) im rückwärtigen Gebäudeteil auf einer Breite von 12,69 m x 15,735 m. Außerdem ist ein Nebengebäude auf der Grenze zum Nachbargrundstück Friedenstraße 19d mit einer Größe von ca. 13 m x ca. 3,50 m und einer max. Höhe von 3,34 m für KFZ, E-Bike-Stellplätze, als Mülleinhausung und als Arbeitsraum geplant. Die Nachbarunterschriften werden vom Bauherrn derzeit noch eingeholt.

 

Im Bestandsgebäude wird im durch einen Treppenaufgang neu erschlossenen Dachgeschoss bzw. 3. OG ein Sitzungs- bzw. Trausaal einrichtet sowie ein Stuhllager. Darüber hinaus werden Zimmeraufteilungen neu vorgenommen und entsprechend Türen bzw. Zugänge eingebaut.

 

Der Anbau hat eine Gebäudehöhe von 14,29 m gegenüber dem Bestandsgebäude mit einer Firsthöhe von 18,44 m bzw. einer Traufhöhe von 10,28 m. Der neue Zugang zum neuen Gebäudetrakt ist barrierefrei, darüber hinaus ist ein Aufzug vorgesehen. Im Erdgeschoss wird die Zulassungsstelle untergebracht, im 1. Und 2. OG sind Büroräume geplant, im 3. OG ein Sozialraum sowie ein Besprechungszimmer. Im Untergeschoss befindet sich ein Putzraum und Umkleiden.

 

Die 10 Stellplätze entlang der Petzoltstraße sowie die Stellplätze im Süd-Osten des Bestandsgebäudes und auch im hinteren Bereich sind Bestand, ebenso die Zufahrt von der Petzoltstraße aus. Neu errichtet werden die beiden Behindertenplätze von der Friedenstraße aus sowie die Zufahrt als Erschließung für die weiteren Stellplätze im rückwärtigen Grundstücksbereich. Insgesamt sind 36 Stellplätze vorhanden, hiervon zwei Behindertenstellplätze, erforderlich wären lt. Stellplatzberechnung lediglich 15. Die Zufahrt zu den Behindertenstellplätzen beträgt von der Friedenstraße aus 7 m, weshalb hierfür eine Abweichung von der Stellplatzsatzung erforderlich ist. Ebenso für die zusätzliche neu geschaffene Zufahrt, da nun mehr als zwei Zufahrten vorhanden sind. Die entsprechend der Satzung neu zu pflanzenden Bäume sind auf dem Grundstück vorgesehen.

 

Stadtrat Wolfgang Hörnig schlägt vor, in diesem Bereich für die Friedenstraße ein Parkverbot zu erlassen. Der Vorsitzende gibt diesen Hinweis an das Ordnungsamt weiter.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird mit Abweichungen von der Stellplatzsatzung bezüglich der Zufahrtsbreite von 7 m statt 6 m zu den Behindertenstellplätzen sowie für die weitere Zufahrt, obwohl nur zwei Zufahrten zulässig wären, zugestimmt.