Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 13

In der Stadtratssitzung am 24.11.2022 wurde eine mögliche Variante zur Entwicklung des Baumhofquartiers vorgestellt. Hierzu bedarf es der Einbringung der städtischen Flächen Fl.-Nrn. 3324, 3328, 3331, 3332, 3333, 3336 und Teilfläche aus Fl.-Nr. 3298 mit einer Gesamtfläche von ca. 24.000 m².

 

Es bedarf einer grundsätzlichen Entscheidung der Stadt Marktheidenfeld, ob sie sich an diesem Projekt beteiligen möchte.

 

Technischer Bauamtsleiter Burk geht auf die Chronologie ein und hält fest, die Planung für das Gebäude des Kreisseniorenzentrums solle parallel zum Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Die Kostenaufteilung bei gemeinsamer Entwicklung von kreiseigenen und städtischen Flächen sei noch zu klären. Auch eine mögliche Bebauung sei offen. Die erforderlichen Gutachten sollen während des Bauleitplanverfahrens beauftragt werden.

 

Erster Bürgermeister Stamm sieht in der Entwicklung des Quartiers eine Chance für die Wohnbauentwicklung der Stadt.

 

Die Entwicklung des Baumhofquartiers durch den Landkreis wird durchweg begrüßt.

 

Das Gremium erörtert den Sachverhalt ausführlich und diskutiert kontrovers sowie teilweise emotional. Mehrfach wird statuiert, lediglich ein Neubau des Kreisseniorenzentrums stehe tatsächlich fest. Auf die frühere negative Einschätzung des Landratsamtes Main-Spessart in Bezug auf eine städtische Entwicklung eines Wohnbaugebietes am „Strickberg“ wird von verschiedenen Stadträten verwiesen.

 

Die weiter als unklar angesehenen Punkte „Investoren“, „Flächentausch“ und „Nachnutzung Klinikgebäude“ finden Erwähnung. Die angeblich zurückzuzahlenden Fördergelder werden diskutiert. Mehrere Gremiumsmitglieder verleihen der Hoffnung Ausdruck, mit Einbringung der städtischen Flächen besser Einfluss auf die weitere Entwicklung des Quartiers nehmen zu können und der Stadt Chancen offen zu halten. Die verkehrliche Erschließung des Quartiers, die seitens des Projektentwicklers avisierten 280 Wohneinheiten sowie der zu schließende städtebauliche Vertrag werden nochmals erörtert.

 

 


Beschluss:

 

1.    Die städtischen Flächen werden in den geplanten Bebauungsplan zur Quartiersentwicklung eingebracht.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag vorzubereiten.