Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2

(Bei Behandlung des Tagesordnungspunktes sind Patrick Zachrau von der Raiffeisenbank Main-Spessart, Architektin Daniela Wagner sowie Johannes Siegler von der Fa. Siegler Projektbau anwesend.)

 

Vorgesehen ist ein insgesamt viergeschossiger Gebäudekomplex, wobei an der Ludwigstraße hin das vierte Geschoss als Staffelgeschoss ausgebildet und architektonisch zurückgenommen wird. Die Gesamthöhe des Gebäude beträgt 12,18 m, der dreigeschossige Trakt entlang der Ludwigstraße hat eine Höhe von 9,80 m. Geplant sind in allen Geschossen überwiegend Wohnungen mit Balkon bzw. Terrasse sowie im Erdgeschoss vier Gewerbeeinheiten (evtl. noch zusätzliche im 1. und 2. Obergeschoss). Vorstellbar sind als Gewerbeeinheiten diverser Einzelhandel, Apotheken, Praxen und Büros. Die Hauseingänge sind barrierefrei gestaltet. Die Zugänge zu allen Wohnungen erfolgt über Aufzüge bzw. zwei Treppenhäuser. Das Gebäude ist komplett unterkellert, nicht zuletzt um die erforderlichen Stellplätze sowie Nebenräume unterzubringen. Neben den 70 Stellplätzen in der Tiefgarage sind noch weitere 18 oberirdisch auf dem Grundstück vorgesehen.

 

Im Zuge der Bauvoranfrage wurden durch die Antragstellerin folgende Fragen gestellt:

 

1.    Eine nachhaltige Stadtentwicklung bedingt immer weniger Kfz-Mobilität in der Innenstadt. Hier sollte ein Abgleich mit dem Integrierten Nachhaltigen Städtebaulichen Entwicklungskonzept (INSEK) erzielt werden, welches sicherlich zukunftsweisende Mobilitätskonzepte (z. B. Carsharing, E-Bike-Stationen u. ä.) vorsieht, die eine Abweichung von zwei Stellplätzen je WE in der Innenstadt vertretbar erscheinen lassen.

Sind 1,5 Stellplätze pro Wohnung, unabhängig der Wohnungsgröße, genehmigungsfähig?

2.    Fügen sich die Baukörper nach § 34 BauGB ein?

 

Die Planung für das Wohn- und Geschäftshaus inklusive einer Tiefgarage in der Ludwigstraße 6-10 wird von Herrn Zachrau, Projektverantwortlicher der Raiffeisenbank Main-Spessart, vorgestellt. Daniela Wagner, Architektin, steht ebenfalls für Fragen zur Verfügung.

 

Herr Zachrau erläutert Einzelheiten und gibt Hintergrundinformationen zur als Bauherrin fungierenden Gesellschaft „RProjekte 1“. Die Gesellschaft sei eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenbank Main-Spessart und habe auch in Lohr ein Bauprojekt in Angriff genommen. Er betont, seine Gesellschaft wolle gezielt einheimische Firmen mit der Ausführung des Projekts beauftragen.

 

Architektin Wagner geht auf den vorliegenden Vorentwurf der Bauplanung ein und erwähnt insbesondere die in Planung befindliche Tiefgarage. Nach derzeitigem Planungsstand sollen im Erdgeschoss des näher an der Ludwigstraße liegenden Gebäuderiegels Gewerbeflächen entstehen, informiert sie.

 

Herr Siegler stellt klar, er sei heute als Vertreter der Fa. Siegler Projektbau anwesend und hält fest, man werde die Raiffeisenbank bzw. das Projekt technisch begleiten. Er verweist auf bereits realisierte Referenzprojekte und hebt den Schwerpunkt CO2-neutrale Heizung hervor. Für das Dach plane man eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung, erläutert Herr Siegler weiter.

 

Herr Zachrau und Herr Siegler beantworten die Fragen der Gremiumsmitglieder. Angesprochen auf die neue Vorschrift, dass ab fünf Familien in einem Gebäudekomplex auf dem Grundstück ein Spielplatz zu schaffen ist, hält Architektin Wagner fest, man habe dies auf dem Schirm. Ein Spielplatz sei zwar noch nicht im Vorentwurf der Planung enthalten, Platz dafür sei jedoch vorhanden. Auf Nachfrage bezüglich der Stellplätze hält stellt Frau Wagner klar, die Stellplatz-Satzung der Stadt werde eingehalten durch oberirdische Stellplätze und die geplante Tiefgarage. Das Gremium diskutiert der Einhaltung der Stellplatzsatzung bei diesem speziellen Projekt. Die Stichworte „Nachverdichtung“, „Nachhaltigkeit“, „Oberflächenwasser-Versickerung“, „Wohnungsgrößen“ und „geplante Bauzeit“ fallen und werden erörtert. Ausführlich wird das Thema Gehwegführung und -breite an der Ludwigstraße diskutiert.


Beschluss:

 

1.    Einer Abweichung gemäß Frage 1 des Fragekatalogs auf 1,5 Stellplätze je Wohneinheit, unabhängig von der Wohnungsgröße, wird nicht zugestimmt.

 

mehrheitlich beschlossen   Ja 21  Nein 2 

 

 

 

2.    Dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses inkl. Tiefgarage wird nur unter Einhaltung der Stellplatzsatzung der Stadt Marktheidenfeld zugestimmt.


 

Abstimmungsvermerk:

 

Stadtrat Hock hat aufgrund persönlicher Beteiligung weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.