Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Mit Schreiben vom 23.11.2022 beantragt der Verein „Kinderhospiz Sternenzelt Mainfranken e. V., vertreten durch den Ersten Vorsitzenden Stefan Zöller und Zweiten Vorsitzenden Dr. Thomas Stähler die Aufstellung eines Bebauungsplans.

 

Der Verein Kinderhospiz Sternenzelt e. V. beabsichtigt auf dem Grundstück Flur-Nr. 7321 (Bahnhofstraße 18, Marktheidenfeld) das bestehende Vereinsgebäude – das ehemalige Verwaltungsgebäude der früheren Ziegelei Meindl – um zu nutzen, um zu bauen und um einen Mehrzweckraum mit Nebenräumen nach Nordwesten zu erweitern. Der geplante Erweiterungsbau umfasst ca. 208 m² Netto-Grundfläche. Mit dem Vorhaben soll gemäß der Satzung des Vereins der Betrieb der kinderpalliativen Beratung und Betreuung gesichert und verbessert werden. Entsprechende öffentliche Fördermittel sind beantragt.

 

Die Erschließung erfolgt auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 7273, 7274/6, 7326/1 mit Anbindung an die Bahnhofstraße als öffentliche Verkehrsfläche im Osten.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst 1.670 m² Fläche.

 

Gemäß Festlegung des Landratsamts Main-Spessart befinden sich Bestandgebäude und geplanter Anbau im baulichen Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB. Eine Grundlage für eine Baugenehmigung des Vorhabens im Außenbereich wird nicht gesehen. Daher wird hierzu die Aufstellung eines Bebauungsplans als bauplanungsrechtliche Voraussetzung für eine Baugenehmigung erforderlich.

 

Im Flächennutzungsplan, der sich hier derzeit im Änderungsverfahren (30. Änderung) befindet, sind Gemischte Bauflächen dargestellt. Der Bebauungsplan entwickelt sich demnach aus dem Flächennutzungsplan.

 

Der Verein beantragt die Aufstellung eines Bebauungsplans „Mischgebiet Verein Kinderhospiz Sternenzelt Mainfranken e. V.“ durch die Stadt Marktheidenfeld.

 

Vorab wurde das Vorgehen mit dem Landratsamt Mainspessart abgesprochen.

 

Der Antragsteller verpflichtet sich zur Übernahme der im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans entstehenden Planungskosten.

 

Das Gremium erörtert kurz den Sachverhalt. Bauamtsleiter Trabel beantwortet die Fragen der Stadträte.


Beschluss:

 

1.    Dem Antrag des Vereins „Kinderhospiz Sternenzelt Mainfranken e. V.“ vom 23.11.2022 auf Aufstellung eines Bebauungsplanes „Mischgebiet Verein Kinderhospiz Sternenzelt Mainfranken e. V.“ wird zugestimmt.

 

2.    Der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Mischgebiet Verein Kinderhospiz Sternenzelt Mainfranken e. V“ wird zugestimmt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Marktheidenfeld:

Fl.-Nrn. 7321, 7273, 7274/6 und 7326/1.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan im Regelverfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.