Ab dem 01.01.2023
werden die Gebühren für die Abgabe von Bauschutt und Erdaushub in der
öffentlichen Bauschutt- und Erdaushubdeponie in Glasofen umsatzsteuerpflichtig.
Die eingenommene Umsatzsteuer muss jedoch wieder abgeführt werden. Um weiterhin
möglichst kostendeckend zu arbeiten und vor Ort gerundete, leicht abzurechnende
Beträge erheben zu können, werden die Gebühren dadurch leicht erhöht. Auf die
Satzung wird inhaltlich verwiesen.
Beschluss:
Die Gebührensatzung
zur Satzung über die Benutzung der Bauschutt- und Erdaushubdeponie der Stadt
Marktheidenfeld, gültig ab 01.01.2023, wird in der vorgelegten Form beschlossen
(Anlage 1 zum Protokoll).