Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Ab dem 01.01.2023 werden die Gebühren für die Abgabe von Bauschutt und Erdaushub in der öffentlichen Bauschutt- und Erdaushubdeponie in Glasofen umsatzsteuerpflichtig. Die eingenommene Umsatzsteuer muss jedoch wieder abgeführt werden. Um weiterhin möglichst kostendeckend zu arbeiten und vor Ort gerundete, leicht abzurechnende Beträge erheben zu können, werden die Gebühren dadurch leicht erhöht. Auf die Satzung wird inhaltlich verwiesen.


Beschluss:

 

Die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Bauschutt- und Erdaushubdeponie der Stadt Marktheidenfeld, gültig ab 01.01.2023, wird in der vorgelegten Form beschlossen (Anlage 1 zum Protokoll).