Die Anpassung der Kitagebühren ist erforderlich aus folgenden Gründen:
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Die letzte Gebührenanpassung fand vor über zehn
Jahren statt.
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Der Elternbeitragszuschuss beträgt seit April 2019
100 € für Kinder ab dem dritten Lebensjahr.
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Die Eltern können Krippengeld in Höhe von 100 €
beantragen.
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Es sollte eine Orientierung der Kitagebühren an den
umliegenden Städten und Gemeinden erfolgen
Auf die Beratungen in der vorangegangenen Sitzung am 10.11.2022 wird Bezug genommen.
Geschäftsleitender Beamter Hanakam erläutert die Formulierung in § 3 Abs. 3 Essensentgelt. Das Gremium erörtert den Sachverhalt. Insbesondere werden die Stichpunkte „Ermäßigung für das zweite Kind einer Familie“, „Lieferanten Mittagessen“ sowie der von der Fraktion der Freien Wähler vorgelegte Alternativvorschlag zur Gebührenstaffelung besprochen. Der Beitragszuschuss der Bayerischen Staatsregierung sowie die Möglichkeit der Beantragung von Krippengeld wird ebenfalls diskutiert.
Das Gremium kommt konkludent überein, über die Aufnahme des in der früheren Fassung der Gebührensatzung enthaltenen Passus bezüglich der Gebührenreduktion auf 50 % für das zweite Kind abstimmen zu wollen.
Erster Bürgermeister Stamm hält fest, er werde zunächst über den Satzungsentwurf der Verwaltung abstimmen lassen, da dieser weitestgehend ist, in einer eventuellen zweiten Abstimmung dann über den Vorschlag der Fraktion der Freien Wähler.
Es sei zuerst über die Aufnahme eines weiteren Satzungsbestandteils, also bezüglich der Gebührenermäßigung, abzustimmen, stellt Herr Hanakam unter Verweis auf das Satzungsrecht klar, da erst die einzelnen Bestandteile festgelegt werden müssen, bevor über eine Satzung als Ganzes entschieden werden könne.
Beschluss:
In § 5 Absatz 1 wird
als erster Satz zusätzlich zum vorgelegten Formulierungsvorschlag aufgenommen:
„Familien mit mehr als einem betreuten Kind in einer städtischen Kindertageseinrichtung
erhalten 50 % Ermäßigung auf den gebuchten Tarif für das zweite Kind.“
mehrheitlich
beschlossen Ja 22 Nein 1
Beschluss:
Der Neufassung der
Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Marktheidenfeld in der
vorgestellten Form (Anlage 4 zum Protokoll) wird zugestimmt.
Abstimmungsvermerk:
Aufgrund der
mehrheitlichen Zustimmung zum vorgelegten Satzungsentwurf entfällt eine
zusätzliche Abstimmung zum Vorschlag der Fraktion der Freien Wähler.