Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Mit Beschluss der Fortschreibung des Integrierten Nachhaltigen Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (INSEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und Parkraumkonzept sind auch die Voraussetzungen für die Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171 b Abs. 1 und 2 BauGB geschaffen.

 

Das dargestellte Stadtumbaugebiet Marktheidenfeld umfasst das Gebiet, in dem städtebauliche Anpassungsmaßnahmen, städtebauliche Neuordnung, Brachflächenentwicklungen, Verbesserungen des öffentlichen Raums, Anpassungen und Transformationen der städtischen Infrastruktur einschließlich Grundversorgung sowie Maßnahmen im Bereich des Gebäudebestandes und der Klimaanpassung durchgeführt werden sollen sowie zweckmäßig durchführbar sind. Das Gebiet geht über das Sanierungsgebiet „Innenstadt Marktheidenfeld“ hinaus und eröffnet damit (gem. § 171 b Abs. 1 und 2 BauGB) einen erweiterten Spielraum für die Förderung von Maßnahmen durch die Städtebauförderung.

 

Das Soziale Stadt Gebiet wird durch das Stadtumbaugebiet ersetzt. Die in dem Gebiet geplanten Maßnahmen entsprechen den Zielen und Zwecken des Stadtumbaus und begründen sich zudem aus der Überführung der Stadt Marktheidenfeld in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“.


Beschluss:

 

1) Das gemäß § 171 e Abs. 3 BauGB festgelegte „Soziale Stadt Gebiet Marktheidenfeld“ wird aufgehoben.

 

2) Das im Lageplan (Anlage 2 zum Protokoll) vom 24.11.2022 gemäß § 171 b Abs. 1 und 2 BauGB festgelegte „Stadtumbaugebiet Marktheidenfeld“ wird beschlossen.