Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Die Fortschreibung des Integrierten Nachhaltigen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (INSEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und Parkraumkonzept für die Innenstadt bestätigt die Notwendigkeit und Durchführbarkeit eines Sanierungsverfahrens in der Innenstadt der Stadt Marktheidenfelds gemäß § 136 ff. Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die Satzung der Stadt Marktheidenfeld über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Marktheidenfeld“ in der Fassung vom 24.11.2022 ist aus den Voruntersuchungen abzuleiten, die in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführt wurden.


Beschluss:

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Marktheidenfeld“ in der Fassung vom 24.11.2022 (Anlage 1 a zum Protokoll, Anlage 1 b zum Protokoll/Lageplan) wird gemäß § 142 BauGB beschlossen.