Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten                  

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gem. § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der vorhandenen Bebauung ein; die Erschließung ist gesichert.

 

Vorgesehen ist eine Wohnraumerweiterung um ein 5. Zimmer sowie ein Bad und einen Flur im Erdgeschoss sowie die Erweiterung des umlaufenden Balkons in Richtung Norden.