Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten                  

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gem. § 34 BauGB, im Stadtteil Altfeld und fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Vorgesehen ist ein Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses zur Wohnraumerweiterung im Obergeschoss. In einem Teilbereich der vorhandenen Garage in der Erdgeschossebene wird ein zusätzliches Treppenhaus eingebaut sowie eine Terrasse und im Obergeschoss über dem bestehenden Hobbyraum ein Wohn-/Essbereich errichtet sowie der bestehende Balkon erweitert.

 

Aufgrund des durch die Umbauten in der Garage wegfallenden Stellplatzes werden die noch erforderlichen zwei Stellplätze ersatzweise auf dem Baugrundstück neben der Garage vorgesehen. Es sind somit die vier erforderlichen Stellplätze vorhanden.