Sitzung: 06.12.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
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Liegt gem. § 30
Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Lauterpfad“ im Stadtteil
Marienbrunn
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hält die
Festsetzungen ein ja nein
Ausnahme Befreiung Abweichung
ð Traufhöhe
ð Baugrenze
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Stellplatzsatzung
eingehalten ja
Das Bauvorhaben liegt im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Lauterpfad“ im Stadtteil
Marienbrunn im Bereich des ausgewiesenen beschränkten Dorfgebietes MDb. Vorgesehen
ist, das bestehende Einfamilienhaus bis auf den Keller abzubrechen und auf zwei
Geschossen zwei getrennte Wohnungen entstehen zu lassen. Auch die bestehende
Garage wird abgebrochen und durch eine neue moderne Flachdachgarage ersetzt.
Das Gebäude ist mit einem
Satteldach von 28° geplant, hält jedoch die talseitig vorgegebene Traufhöhe von
6 m nicht ein, sondern überschreitet diese um 73 cm. Nachdem das Nachbargebäude
jedoch weitaus höher in Erscheinung tritt, ist die Befreiung auch in Abstimmung
mit dem Landratsamt städtebaulich durchaus vertretbar. Zudem wird die Baugrenze
mit der Verlängerung der Garage und dem sich daran anschließenden Vordach um
bis zu 1,745 m überschritten, was aber aufgrund der bestehenden Bebauung
ebenfalls städtebaulich verträglich erscheint.
Aufgrund der Aufteilung
des Einfamilienhauses in zwei getrennten Wohnungen sind nun insgesamt vier
Stellplätze erforderlich. Diese werden in der Garage sowie auf zwei
zusätzlichen Stellplätzen nachgewiesen. Auch die zweite 4,0 m bereite Zufahrt
ist aufgrund der Grundstücksgröße zulässig. Die Stellplatzsatzung ist somit
eingehalten.
Beschluss:
Dem Bauvorhaben
wird einschließlich der für die um 73 cm abweichenden Traufhöhe erforderlichen
Befreiung sowie der Überschreitung der Baugrenze mit dem Vordach zugestimmt.