Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

·         Liegt gem. § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Lauterpfad“ im Stadtteil Marienbrunn

·         hält die Festsetzungen ein ja nein

 Ausnahme  Befreiung  Abweichung

ð  Traufhöhe

ð  Baugrenze

·         Stellplatzsatzung eingehalten ja                      

 

 

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Lauterpfad“ im Stadtteil Marienbrunn im Bereich des ausgewiesenen beschränkten Dorfgebietes MDb. Vorgesehen ist, das bestehende Einfamilienhaus bis auf den Keller abzubrechen und auf zwei Geschossen zwei getrennte Wohnungen entstehen zu lassen. Auch die bestehende Garage wird abgebrochen und durch eine neue moderne Flachdachgarage ersetzt.

 

Das Gebäude ist mit einem Satteldach von 28° geplant, hält jedoch die talseitig vorgegebene Traufhöhe von 6 m nicht ein, sondern überschreitet diese um 73 cm. Nachdem das Nachbargebäude jedoch weitaus höher in Erscheinung tritt, ist die Befreiung auch in Abstimmung mit dem Landratsamt städtebaulich durchaus vertretbar. Zudem wird die Baugrenze mit der Verlängerung der Garage und dem sich daran anschließenden Vordach um bis zu 1,745 m überschritten, was aber aufgrund der bestehenden Bebauung ebenfalls städtebaulich verträglich erscheint.

 

Aufgrund der Aufteilung des Einfamilienhauses in zwei getrennten Wohnungen sind nun insgesamt vier Stellplätze erforderlich. Diese werden in der Garage sowie auf zwei zusätzlichen Stellplätzen nachgewiesen. Auch die zweite 4,0 m bereite Zufahrt ist aufgrund der Grundstücksgröße zulässig. Die Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

 


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird einschließlich der für die um 73 cm abweichenden Traufhöhe erforderlichen Befreiung sowie der Überschreitung der Baugrenze mit dem Vordach zugestimmt.