Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 9

(Bei Behandlung des Tagesordnungspunktes sind Dr. Harald Gerlach, Wolfgang Filippi, Claudia Roschlau, H. Glombitza, H. Schretzmann, Prof. von Mörner sowie weitere Personen aus dem Projektentwicklerkreis anwesend.)

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 den Antrag der KRE Projektentwicklung GmbH & Co. KG aus Bamberg auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Überplanung des ehemaligen Udo-Lermann-Geländes befürwortet und einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Geltungsbereich wurde jedoch in der Sitzung am 28.07.2022 nochmals modifiziert und um den entlang des Udo-Lermann-Areals verlaufenden Teilbereich der Ludwigstraße erweitert. Es wurde die Auffassung vertreten, dass eine Überplanung in dieser Größenordnung und insbesondere der hieraus resultierende Verkehr bzw. die verkehrliche Erschließung nicht zuletzt auch einen Ausbau der Ludwigstraße erfordert. Zu dieser Thematik haben am 25.10.2022 sowie am 08.11.2022 Gesprächstermine stattgefunden.

 

Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel mit Vollsortimenter, Drogeriemarkt und Bäcker sowie für betreutes Wohnen und stationäre Pflege mit einem Café (mit öffentlicher Nutzung). Der Einzelhandel sowie das betreute Wohnen soll in einem Gebäude entlang der Luitpoldstraße untergebracht werden, die stationäre Pflege in einem separaten Trakt entlang der Echter- sowie Ludwigstraße. Im Gebäude an der Luitpoldstraße soll zudem eine Tiefgarage für die Wohnungen entstehen. Die darüber hinaus für beide Gebäudekomplexe erforderlichen Stellplätze werden auf dem Gelände selbst hergestellt.

 

Die Zu- und Abfahrt zu Einzelhandel und Pflegeheim sowie zur Tiefgarage für das betreute Wohnen ist über die Ludwigstraße angedacht, ebenso die Anlieferung für die Einzelhändler. Ein entsprechendes Verkehrsgutachten liegt vor. Lediglich die Anlieferung von Holzhackschnitzeln ist über die Echterstraße vorgesehen.

 

Darüber hinaus beinhaltet die Planung einen Fußweg zum Gelände von der Baumhofstraße aus.

 

Zudem ist festzustellen, dass die durch die Bayerische Bauordnung gem. Art. 6 Abs. 5 vorgegebene Abstandsflächentiefen durch die festgesetzten Baugrenzen und Baulinien nicht eingehalten werden, d. h. die vor den Außenwänden liegenden Abstandsflächen müssten eine größere Tiefe haben, können aber durch eine Satzung (Bebauungsplan) abweichend geregelt werden. Begründet wird dies damit, dass die bestehende Straßenrandbebauung wieder aufgegriffen wurde, was wiederum zu einer urbanen Dichte und einer optimalen Ausnutzung der Grundstücksfläche beitragen soll.

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wird nun in das Regelverfahren gewechselt. Das zunächst gewählte beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung konnte aufgrund von zu prüfenden Umweltbelangen nicht weitergeführt werden.

 

Des Weiteren ist nun auch der Flächennutzungsplan nicht mehr nur im Wege der Berichtigung anzupassen (gem. § 13a BauGB), sondern im Parallelverfahren zu ändern.

 

Der Bereich des ehemaligen Udo-Lermann-Kaufhauses war bisher im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche (M) dargestellt und muss in Anlehnung an die künftige Bauleitplanung nun in eine Sonderbaufläche bzw. genauer ein Sondergebiet (SO) umgewandelt werden. Dies hat ebenfalls im Regelverfahren zu erfolgen.

 

Die entsprechenden Unterlagen wurden in Vorbereitung der Sitzung für das Gremium in einer Cloud bereitgestellt. Die Vorentwurfsplanungen werden durch Dr. Gerlach, Herrn Filippi, Frau Roschlau und Herrn Glombitza vorgestellt und detailliert erläutert.

 

Das Gremium erörtert und diskutiert die Sachlage kontrovers und teilweise emotional. Mehrfach wird gremiumsseits darauf hingewiesen, dass auf die Wünsche und Forderungen des Stadtrats nicht ausreichend eingegangen werde. Dr. Gerlach verweist auf die Zwänge der Projektentwicklung. Die überarbeitete Fassadengestaltung zur Luitpoldstraße findet teilweise Zustimmung, jedoch werden erneut die Kubatur der Gebäude, die Höhe des Gebäudes an der Echterstraße, der fehlende Durchgang zur Luitpoldstraße sowie die als gefährlich angesehene geplante Zulieferung über die Ludwigstraße bemängelt. Die Gebäude werden nicht als nachhaltig angesehen. Durchgängig ist den Redebeiträgen eine Tendenz zur Ablehnung des Vorhabens zu entnehmen. Die Zufahrt und Anlieferung über die Ludwigstraße werden nochmals ausführlich erläutert und besprochen.

 

Aufgrund der verfahrenen Diskussion beantragt Fraktionsvorsitzender Wolfgang Hörnig per Geschäftsordnungsantrag, die Beratung abzubrechen und die Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt zu vertagen.


Beschluss:

 

Die Beschlussfassung wird von der Tagesordnung abgesetzt und eine Entscheidung vertagt.


 

Abstimmungsvermerk:

 

Stadtrat Hock hat aufgrund persönlicher Beteiligung weder an der Diskussion noch an der Abstimmung teilgenommen.