(Bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes sind Klinikreferent René Bostelaar nebst Assistentin Frau Werthmann, Marcus Müller als Verwaltungsleiter der landkreiseigenen Seniorenzentren sowie Mark Zluhan und Ralf Giesecke von der HHC Hanseatische Healthcare Consulting GmbH anwesend.)

 

Der Kreistag Main-Spessart hat in seiner Sitzung am 10.12.2021 beschlossen, eine Nutzungskonzeption für das sogenannte „Baumhofquartier“ auf dem Klinikgrundstück weiter voranzutreiben.

 

Dieses Konzept sah eine massive Bebauung in Richtung des östlich angrenzenden Wohngebietes vor, welche auch vom Stadtrat als kritisch angesehen wurde. Der geplante Wegfall der im Flächennutzungsplan dargestellten Waldfläche sowie das Fehlen von Ausgleichsflächen wurde ebenfalls kritisiert.

 

In der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates am 07.07.2022 hat der Stadtrat beschlossen, die Einbeziehung der im Flächennutzungsplan als Sondergebiet „Freizeit Erholung“ ausgewiesenen Flächen in das Projekt „Baumhofquartier“ sowie einen aufzustellenden Bebauungsplan als möglich anzusehen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, insbesondere die Bauleitplanung sowie die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für das gesamte Areal ergebnisoffen zu begleiten.

 

Nach mehreren Onlinebesprechungen mit dem Büro HHC wurde nun eine Variante entwickelt, die den Erhalt der Waldfläche sowie ein Abrücken der Bebauung vom Bestand im Osten vorsieht.

 

Herr Zluhan und Herr Giesecke vom Büro HHC stellen anhand einer Präsentation die vorgeschlagene Variante vor. Insbesondere geht Herr Zluhan auf die bereits jetzt schwierige Personalsituation in Pflegeheimen ein. Die Personalgewinnung sei aktuell bereits problematisch, was sich in den kommenden Jahren jedoch noch weiter zuspitzen könne.

 

Das Gremium hinterfragt die vorgestellte Planung. Insbesondere die Stichpunkte Parkflächen und Parkhäuser, Kubatur der Wohngebäude, Topografie des städtischen Grundstücks, Bauablaufsplan, Ablauf der Duldung des Betriebs des aktuellen Kreisseniorenheims wegen geänderter und nicht einzuhaltender Bauvorschriften, Verkehrsströme und Zufahrt sowie Bodenbeschaffenheit des Areals und der Einzugsbereich der Heubrunnenquelle finden teilweise mehrfach Erwähnung und werden detailliert erörtert. Die Nachnutzung des Bestandsgebäudes wird hinterfragt. Die mögliche Einbringung der städtischen Fläche wird diskutiert.