Am 15.09.2022 wurde eine Neufassung der Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Stadtbibliothek Marktheidenfeld beschlossen. Eine Ausfertigung und Veröffentlichung ist noch nicht erfolgt.
Aufgrund der Umsatzsteuerproblematik muss diese Satzung nochmals angepasst werden. Die Gebühren für Kopien und Ausdrucke (§ 2 Abs. 4 Buchst. d) werden aus der Satzung entfernt.
Beschluss:
1. Der Beschluss vom 15.09.2022 wird
aufgehoben.
2.
Der
Neufassung der Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Stadtbibliothek
Marktheidenfeld (Bibliotheksgebührensatzung) in der vorgestellten Form (Anlage
3 zum Protokoll) wird zugestimmt.