Die Anpassung der Kitagebühren ist erforderlich aus folgenden Gründen:

 

·         Die letzte Gebührenanpassung fand vor über zehn Jahren statt.

·         Der Elternbeitragszuschuss beträgt seit April 2019 100 € für Kinder ab dem dritten Lebensjahr.

·         Die Eltern können Krippengeld in Höhe von 100 € beantragen.

·         Es sollte eine Orientierung der Kitagebühren an den umliegenden Städten und Gemeinden erfolgen.

 

Frau Lermann gibt einen Überblick über die Kita-Gebühren in den Nachbargemeinden und erläutert den staatlichen Elternbeitragszuschuss. 2. Bürgermeister Menig zitiert aus älteren örtlichen Rechnungsprüfungsberichten und appelliert dringend für eine Gebührenerhöhung.