Das neu gebildete Ehrenkuratorium wurde in die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Marktheidenfeld eingearbeitet.
Die überarbeitete Geschäftsordnung wird den Räten zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Neufassung der
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Marktheidenfeld in der
vorgestellten Form mit Streichen des Passus „soweit nicht der erste
Bürgermeister selbstständig entscheidet” in § 8 Abs. 3 Nr. 7 (Anlage 2 zum
Protokoll) wird zugestimmt.