Das neu gebildete Ehrenkuratorium wurde in die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts eingearbeitet.
Die überarbeitete Satzung wird den Räten zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Neufassung der
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der
vorgestellten Form (Anlage 1 zum Protokoll) wird zugestimmt.