2. Bürgermeister Christian Menig übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.
Nach der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2021 ist gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung über die Entlastung der Jahresrechnung zu beschließen.
Beschluss:
Für die
Jahresrechnung 2021 wird gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung Entlastung
erteilt.
Abstimmungsvermerk:
Erster Bürgermeister
Thomas Stamm hat an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.