Die Einnahmen des Wohnmobilstellplatzes
werden ab dem 01.01.2023 steuerpflichtig, d. h. alle Einnahmen (Standgebühr und
Strom) werden mit 7 % versteuert. Grund hierfür ist das neue Umsatzsteuerrecht
für Kommunen ab dem 01.01.2023.
Die Gebührensatzung muss deshalb in Bezug auf
Standgebühr und Stromkosten, die Parkster-App in Bezug auf die Standgebühr
netto + 7 % Umsatzsteuer, der Parkscheinautomat in Bezug auf die Umsatzsteuer
angepasst werden.
Der Parkscheinautomat wird umprogrammiert und
aktualisiert. Die Parkster-App wird entsprechend angepasst. Die Benutzungs- und
Gebührensatzung wird in den entsprechenden Bestimmungen neu gefasst.
Beschluss:
Die 2. Änderung der
Benutzungs- und Gebührensatzung für den Wohnmobilstellplatz Martinswiese
(Anlage 1 zum Protokoll) wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Änderungsatzung auszufertigen und bekannt zu machen.