Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Die Einnahmen des Wohnmobilstellplatzes werden ab dem 01.01.2023 steuerpflichtig, d. h. alle Einnahmen (Standgebühr und Strom) werden mit 7 % versteuert. Grund hierfür ist das neue Umsatzsteuerrecht für Kommunen ab dem 01.01.2023.

 

Die Gebührensatzung muss deshalb in Bezug auf Standgebühr und Stromkosten, die Parkster-App in Bezug auf die Standgebühr netto + 7 % Umsatzsteuer, der Parkscheinautomat in Bezug auf die Umsatzsteuer angepasst werden.

 

Der Parkscheinautomat wird umprogrammiert und aktualisiert. Die Parkster-App wird entsprechend angepasst. Die Benutzungs- und Gebührensatzung wird in den entsprechenden Bestimmungen neu gefasst.


Beschluss:

 

Die 2. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für den Wohnmobilstellplatz Martinswiese (Anlage 1 zum Protokoll) wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungsatzung auszufertigen und bekannt zu machen.